Zum Jahrestag des zweijährigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den neuen Gentechnik-Verfahren erklärt Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.:

„Das EuGH-Urteil vom 25. Juli 2018 hat klargestellt, dass neue Gentechnik-Verfahren als Gentechnik einzustufen und zu regulieren sind. Damit hat es Rechtsklarheit für alle Wirtschaftsbeteiligten geschaffen. Die EU und die Bundesregierung müssen das EuGH-Urteil endlich ernst nehmen und die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung sicherstellen. In Europa werden aktuell bis auf einige Regionen in Spanien keine Gentechnik-Pflanzen angebaut. Das ist ein großer wirtschaftlicher Vorteil für europäische Bäuerinnen und Bauern, weil sie das anbauen und vermarkten können, was Verbraucher*innen mehrheitlich wollen – und was der europäische, asiatische und zunehmend auch der US-Markt verlangt: gentechnikfreie Ware! Wir wären schlecht beraten, diese Gentechnikfreiheit aufzugeben. Bundesministerin Klöckner sollte diesen Wirtschaftsvorteil schützen, statt wie jüngst erneut einer Deregulierung der neuen Gentechnik-Verfahren das Wort zu reden.“

In einem Gastkommentar des Tagesspiegels vom 14. Juli 2020 schreibt Julia Klöckner: ‚Wir können es uns nicht leisten, die neuen Techniken links liegen zu lassen‘. Sie erhofft sich ‚Zeiteinsparungen von 6 bis 50 Jahren‘ im Züchtungsprozess und erwartet, dass ‚genomeditierte hitze- und trockentolerante Sorten‘ einen Beitrag leisten könnten, ‚den Hunger in der Welt zu beenden‘.

Volling weiter: „Ob die neuen Gentechnikverfahren diese großen Versprechen jemals einhalten können, ist mehr als fraglich. Bislang können die neuen Techniken Gene ein- und ausschalten. Damit können so komplexe Veränderungen wie Ertragserhöhung oder Trockentoleranz nicht erreicht werden. Vielversprechender ist es, die konventionelle und ökologische Züchtung massiv zu unterstützen, die schon jetzt an trockentoleranteren Sorten arbeiten. Zudem ist lange bekannt, dass Hunger nicht mit einer Technik behoben werden kann, sondern es dafür in den Regionen Zugang zu Land, zu Wasser, zu Bildung und zu nachbaubarem Saatgut braucht.

Die AbL fordert Bundesministerin Klöckner auf, in der laufenden Ratspräsidentschaft die neuen Gen­technik-Verfahren klar als Gentechnik zu regulieren. Regulieren heißt nicht verbieten, sondern die neuen Techniken sind einer Risikoprüfung, einem Zulassungsverfahren sowie einer Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit zu unterziehen. Nur so wird die Wahlfreiheit für alle sichergestellt, gibt es Rechtssicherheit und Bäuerinnen und Bauern können im Schadensfall die Konzerne zur Verantwortung ziehen. Zudem fordern wir Frau Klöckner auf, die Stellungnahme zu veröffentlichen, die das BMEL federführend erstellt und an die EU-Kommission geschickt hat, die eine Studie zum Status neuartiger gemomischer Verfahren erstellen will. Die AbL hatte dazu einen Antrag auf Umweltinformation gestellt, der vom BMEL abgelehnt wurde. Bäuerinnen und Bauern und die Gesellschaft wollen der wichtigen Frage der Lebensmittelerzeugung Transparenz und demokratische Mitsprache.“

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