Ein halbes Jahr vor dem wirtschaftlichen Bruch nach dem Brexit haben Großbritannien und die EU Guidelines für die Zeit danach herausgegeben. Im Zuge dessen, wurde darauf verwiesen, dass Vieles unausweichlich sei, so etwa Zollformalitäten, selbst wenn noch ein Handelspakt gelänge.
Großbritannien hat die EU zwar bereits Ende Januar verlassen, ist aber noch bis Jahresende 2020 Mitglied des Binnenmarkts und der Zollunion. Auch mit einem etwaigen Handelsvertrag würden ab 1. Januar 2021 nach EU-Recht Zollerklärungen für alle Güter aus Großbritannien fällig, heißt es in dem 35 Seiten starken Papier, das von der EU-Kommission herausgegeben wurde.
Auch dürften britische Unternehmen ab dem kommenden Jahr keine Verkehrsdienstleistungen mehr in der EU anbieten, falls es nicht in einem Vertrag anders geregelt werde. Das Papier nennt Dutzende weitere Punkte mit wichtigen Änderungen.
Großbritannien mit 3-Stufen-Modell für Zoll
Großbritannien seinerseits hat darauf verwiesen, dass das Vereinigte Königreich als souveräne Nation eine vollständige Außengrenze betreiben werde. Dies bedeute, dass der gesamte Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU kontrolliert werde. Damit sich Unternehmen besser auf die neue Situation vorbereiten können, hat Großbritannien angekündigt, die neuen Grenzkontrollen in drei Stufen bis zum 1. Juli 2021 einzuführen.
Laut dem Papier müssen sich Unternehmen ab dem 1. Januar 2021 auf grundlegende Zollanforderungen vorbereiten, wie z.B. die Führung ausreichender Aufzeichnungen über die eingeführten Waren, wenn sie Standardwaren einführen, die alles von Kleidung bis hin zu Elektronik umfassen können. Sie werden zum Beispiel auch überlegen müssen, wie sie die Mehrwertsteuer auf importierte Waren abrechnen und bezahlen. Die Händler werden dann bis zu sechs Monate Zeit haben, um die Zollerklärungen auszufüllen.
Ab dem 1. April 2021 müssen dann alle Produkte tierischen Ursprungs (POAO) und alle regulierten Pflanzen und Pflanzenprodukte vorangemeldet werden und erfordern die entsprechenden Gesundheitsdokumente.
In der dritten Phase ab Juli 2021 müssen Unternehmen für ihre Waren am Einfuhrort vollständige Zollerklärungen abgeben und die entsprechenden Zölle zahlen. Für Waren, die gesundheitspolizeilichen und phytosanitären (SPS) Kontrollen unterliegen, müssen die entsprechenden Dokumente den Grenzkontrollstellen vorgelegt werden, und es wird eine Zunahme der physischen Kontrollen sowie der Entnahme von Proben geben. SPS-Kontrollen für Tiere, Pflanzen und ihre Produkte werden direkt an den Grenzkontrollstellen von Großbritannien und nicht am Bestimmungsort stattfinden.
Wir können an dieser Stelle nur einige ausgewählte Beispiele aus den von der Europäischen Union und Großbritannien herausgegebenen Guidelines anführen. Wenn Sie auf den Brexit bestens vorbreitet sein möchtet, kontaktieren Sie uns noch heute. Die Gerlach Zollspezialisten finden die richtigen Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen.
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