- Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Studierende in pandemiebedingter Notlage
- Deutsches Studentenwerk (DSW): Antragstellung für Juli 2020 noch möglich bis einschließlich 31.7.2020
- Weiteres Erklärvideo: Technische Hinweise für Folge-Anträge
Noch bis einschließlich diesen Freitag, 31. Juli 2020, können Studierende online für den Monat Juli 2020 einen Antrag auf Überbrückungshilfe in pandemiebedingter Notlage stellen. Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW) aufmerksam, der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke. Über sie wird die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) als nicht zurückzahlbarer Zuschuss ausgeschüttet.
DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt: „Wer für Juli 2020 noch einen Antrag auf Überbrückungshilfe wegen einer pandemiebedingten finanziellen Notlage stellen will, kann dies noch bis einschließlich diesen ganzen Freitag tun. Wichtig ist aber, damit nicht erst kurz vor Mitternacht am 31.7.2020 anzufangen, und sich unsere FAQs und technischen Hinweise zur Antragstellung vorher genau anzusehen.“
Auf seiner Website www.studentenwerke.de erläutert das Deutsche Studentenwerk außerdem in einem weiteren Erklärvideo, was Studierende bei einem Folge-Antrag für Juli 2020 technisch beachten sollten.
Bislang sind laut DSW mehr als 143.000 Anträge auf Überbrückungshilfe bei den Studenten- und Studierendenwerken eingegangen, davon rund 83.000 für den Juni 2020. Mehr als 110.000 Anträge haben die Studenten- und Studierendenwerke bisher bearbeitet.
Das neue Erklärvideo (zweites Video, ganz am Ende dieser Seite, 2:59 Minuten):
https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-technische-hinweise
DSW-FAQs zur Überbrückungshilfe:
https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende
Hintergrund: Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage
Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute und pandemiebedingte Notlage. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann noch für die Monate Juli und August 2020 beantragt werden. Online-Antragstellung: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
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