Wie es ist, unverschuldet in finanzielle Not zu geraten und nicht zu wissen, wie der  monatliche Lebensunterhalt sichergestellt und die Miete aufgebracht werden soll, erfahren während der Corona-Pandemie viele bislang uneingeschränkt Erwerbstätige. Insbesondere bei den sogenannten „Soloselbständigen“ brachen von einem auf den anderen Tag Aufträge und Einnahmen weg.

Mit dem Sozialschutzpaket hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergangsweise die Möglichkeit eröffnet, unter erleichterten Bedingungen schnell und unkompliziert Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zu beantragen. Dass dieser Schritt für Viele notwendig war und ist, bezeugt der weit überdurchschnittliche Anstieg der Neuantragszahlen in den Kommunalen Jobcentern. Allein bei der KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter haben in den Monaten April bis Juni 2020 doppelt so viele Menschen einen Antrag auf ALG II („Hartz IV“) stellen müssen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Wie die Akteure des Gesundheitswesens arbeiten auch die Kommunalen Jobcenter und deren Mitarbeitende systemrelevant, motiviert und unermüdlich daran, den Bürgerinnen und Bürgern so schnell wie möglich zu helfen. Um diese Aufgabe zu bewältigen, haben die Verantwortlichen mit dem Lock-Down Mitte März „über Nacht“ interne Arbeitsprozesse an die neue Situation angepasst. Da keine persönlichen Vorsprachen mehr stattfinden konnten, setzten die Kommunalen Jobcenter verstärkt auf Beratung per Telefon und E-Mail. Die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung, die Betreuung der Kunden im Zusammenhang mit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt und auch die soziale Betreuung haben die Kommunalen Jobcenter teilweise unter verstärkter Zuhilfenahme digitaler Medien und Formaten wie Videokonferenzen aufrecht erhalten. Nach dem Lock-Down galt es, Qualifizierungen und Maßnahme-Angebote gemäß den Gesundheitsschutz-Richtlinien schrittweise wieder zu reaktivieren. Oberste Prämisse während der Corona-Krise war, dass kein Leistungsempfänger eines Kommunalen Jobcenters verloren geht bzw. seine Ansprüche nicht geltend machen kann.

Die KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter hat ebenfalls alles darangesetzt, um die nötige Hilfe den betroffenen Personen zukommen zu lassen, wie eine Frau aus dem Vogelsbergkreis bestätigen kann:

„Die Corona-Pandemie hat mich eiskalt erwischt“, sagt Christel Pfeffer aus Alsfeld. Die 65-Jährige ist seit mehr als 25 Jahren selbstständig mit Massage und Fußpflege. „Ich habe keine großen finanziellen Rücklagen, sodass ich nicht mehr wusste, wie es weitergehen sollte, als ich aufgrund der Corona-Pandemie mein Geschäft schließen musste. Die Corona-Soforthilfe der Bundesregierung kam für mich aufgrund zu geringer Ausgaben nicht zum Tragen. Ich war verzweifelt.“

Eine Bekannte machte Christel Pfeffer schließlich darauf aufmerksam, dass auch Selbstständige Grundsicherung beantragen können. „Wir haben dann gemeinsam den Antrag ausgefüllt und ich war überrascht, wie schnell dieser bearbeitet und genehmigt wurde. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kommunalen Jobcenter des Vogelsbergkreises waren sehr nett und hilfsbereit. Ich bin dankbar, dass ich in dieser schwierigen Zeit finanziell unterstützt wurde“, so Pfeffer. Jetzt im Juli teilte sie mit, dass sie – nachdem sie sich von einer Operation erholt hatte – ihre Arbeit wiederaufgenommen hat und ab sofort auf weitere Leistungszahlungen verzichtet.

„Gut, dass wir hier so schnelle und erfolgreiche Hilfe leisten konnten“ freute sich Landrat Manfred Görig. Es zeigt sich somit, dass die Kommunalen Jobcenter in der Krise ihre hohe Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit unter Beweis stellen. Sie reagieren schnell, innovativ und anpassungsfähig auf die veränderten Bedingungen. Mit ihren lokalen Partnern, wie zum Beispiel Trägern der Arbeitsmarkförderung, Wirtschaftsförderung und sozialen Beratungsstellen, finden sie schnelle Lösungen. Über allem steht das Credo der Kommunalen Jobcenter in ganz Deutschland: #Stark.Sozial.VorOrt.

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