Die Bundesregierung hatte mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. Die Anträge auf Ausgleichszahlungen waren bei der „ARGE Heilmittelzulassung“ zu stellen. Der Zuschuss war eine Einmalzahlung und wurde unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Für die Auszahlungen sind die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) der gesetzlichen Krankenkassen in den Bundesländern zuständig. In NRW hat die ARGE ihren Sitz beim vdek in NRW.
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