Bis zum Ende des Jahres sollen rund 18.000 Solaranlagen aus der EEG-Förderung fallen – wegen einer Gesetzeslücke. Das bedeutet: Für ihren Strom bekommen Hausbesitzer ab 2021 keine Ökostromumlage mehr. Ein Weiterbetrieb der Photovoltaikanlagen ist damit praktisch unmöglich.

Vor rund 20 Jahren verabschiedete die damalige rot-rot-grüne Regierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In diesem Gesetz wurde den Betreibern von Photovoltaikanlagen eine zwanzigjährige, feste Vergütung für den Strom versichert, den sie ins Netz einspeisen. Diese Zeit ist nun bald abgelaufen und eine entsprechende Anschlussregelung, die den Weiterbetrieb sichern würde, fehlt bislang im Gesetz.

Stehen PV-Altanlagen vor dem Aus?

Nach derzeitiger Rechtslage haben die Betreiber von PV-Anlagen zwar auch weiterhin einen Anspruch auf die Netzanbindung ihrer Anlage, aber nicht mehr auf eine Vergütung. Darüber hinaus darf der erzeugte Strom nicht mehr ohne Weiteres eingespeist werden. Betroffen sind bis zum 1. Januar 2021 rund 18.000 Photovoltaikanlagen bundesweit, bis 2025 ganze 176.600. Die Konsequenz: Ein Weiterbetrieb ist praktisch unmöglich. Welche Optionen bieten sich den Betreibern von älteren Solaranlagen?

Möglichkeit A: Eigenverbrauch durch Speicher optimieren

Momentan können nur maximal 30 Prozent des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch genutzt werden, da die Anlagen weit mehr produzieren als für den Haushalt benötigt wird. Die Installation eines Speichers, der den überschüssigen Strom zwischenspeichert, stellt somit eine sinnvolle Erweiterung für den Weiterbetrieb der Anlagen dar. Einziges Manko: Die Stromspeicher müssen sehr groß sein und sind auch mit hohen Anschaffungskosten verbunden.

Möglichkeit B: Bildung einer „Energy Community“

Das Modell einer „Energy Community“ ist noch recht neu. Es handelt sich dabei um eine virtuelle Community im Sinne des Strom-Sharings. Die Idee: Der produzierte Solarstrom soll im Verbund gespeichert und von einzelnen Mitgliedern je nach Bedarf abgerufen werden. Dafür braucht es allerdings intelligente Speicherlösungen bzw. Cloud-Dienste – und die sind nicht ganz billig.

Insgesamt muss gesagt werden, dass weder die Aufrüstung mit einem Speicher noch die Idee einer „Energy Community“ besonders lukrativ für Besitzer älterer Anlagen sind. Um eine massenhafte Abschaltung zu verhindern, müssen sich wohl oder übel die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, durch die die Anlagenbetreiber den Solarstrom weiter ins Netz einspeisen oder abgabenfrei selbst verbrauchen können. Andernfalls läuft die Energiewende Gefahr, eine große Menge an dezentral erzeugtem Solarstrom zu verlieren. Laut Umweltbundesamt könnte bis 2025 eine Erzeugungsleistung von etwa zwei Gigawatt wegfallen.

Über die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2019 verkaufte Town & Country Haus mit über 300 Franchise-Partnern 4.367 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von über 957 Millionen Euro. Mit 3.006 gebauten Häusern 2019 und deutlich mehr als 37.500 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.

Mehr als 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko des Bauherrn vor, während und nach dem Hausbau reduziert.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1.Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstraße 90 E
99947 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Telefon: +49 (36254) 75-0
Telefax: +49 (36254) 75-140
http://www.tc.de

Ansprechpartner:
Isabell Hering
Content Managerin
Telefon: +49 (36254) 75-0
Fax: +49 (36254) 75-0
E-Mail: presse@tc.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel