„Wir wissen, dass es für viele Hinterbliebene ein wichtiger Teil der Trauerarbeit ist, eine Erinnerung am Grab im Wald zu hinterlassen“, sagt Karl-Heinz Könsgen, Geschäftsführer der Deutschen Friedhofsgesellschaft. Doch oft seien den Angehörigen die daraus entstehenden Konsequenzen gar nicht bewusst.
„Das man bei der derzeitigen Trockenheit wegen der Waldbrandgefahr keine brennenden Kerzen im Wald aufstellen darf, dürfte allgemein bekannt sein“, so Könsgen. Doch auch außerhalb der heißen Jahreszeit haben Kerzen nach Aussage von Könsgen im Wald nichts verloren: „Die im Wald lebenden Tiere riechen die Inhaltsstoffe und fressen die Kerzen, leider oft mit den scharfen Plastikteilen“. Auch bei der Ablage von Blumen sollten Angehörige nach Auffassung von Könsgen vorsichtig sein: „Bei manchen Blumen wird der Stil mit einem Plastiküberzug oder mit einem Draht stabilisiert, zudem sind diese Pflanzen teils stark mit Pestiziden belastet.“
Es gibt jedoch Alternativen, so die Deutsche Friedhofsgesellschaft. Manche Angehörige sammeln Zweige vom Waldboden und formen daraus Motive, beispielsweise ein Herz. Auch eine unbehandelte Holzscheibe, auf der Angehörige eine Botschaft hinterlassen, kann ohne Probleme am Grab abgelegt werden. „Entscheidend ist jedoch immer die für den jeweiligen Friedhof gültige Satzung“, so Könsgen. „Wenn Zweifel bestehen, sollte man die örtliche Friedhofsverwaltung fragen“.
Deutsche Friedhofsgesellschaft mbH
Zum Dinkholder 1
56340 Dachsenhausen
Telefon: +49 (6776) 958640
Telefax: +49 (6776) 958632
http://www.deutschefriedhofsgesellschaft.de
Telefon: +49 (69) 15629624
E-Mail: presse@deutschefriedhofsgesellschaft.de