Heute tritt in Kraft:

Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)

Endlich können die Investoren für neue KWK-Anlagen mit dem heute in Kraft getretenen Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und den Änderungen Artikel 7 & 8 zum KWKG planen.

Vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung  der EU gelten die Änderungen für KWK-Anlagen, die nach dem 31.12.2019 in Dauerbetrieb genommen wurden. Ausgenommen sind Anlagen, für die ein Vorbescheid von der BAFA erteilt wurden.

Das GEG tritt zum 01.11.2020 in Kraft:

Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze

Mit dem Inkrafttreten sind einige Passagen zu beachten, Auszug:

Gleichzeitig treten außer Kraft:

1. Das Energieeinsparungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. IS. 2684), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2197) geändert worden ist.

2.  Die Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 257 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.

3. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), das zuletzt durch Artikel 261 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. IS. 1328) geändert worden ist. (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 treten Artikel 2 Nummer 2, die Artikel 8 und 9 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundeskabinett hat am 12.08.2020 ein Investitionsbeschleunigungsgesetz verabschiedet

Der von Bundesminister Scheuer vorgelegte Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz auf Basis des Beschlusses des Koalitionsausschusses soll Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland verstärken. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will damit Genehmigungs- und Gerichtsverfahren abkürzen und durch Online-Veröffentlichungen stärker digitalisieren. „Das Gesetz ist ein wichtiges Signal für den Investitionsstandort Deutschland und für die Energiewende“, kommentierte Wirtschaftsminister Peter Altmaier.

Leider sind in diesem Investitionsbeschleunigungsgesetz nur Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes oder des Mobilfunkausbaus und des Baus von Windrädern berücksichtigt.

Wir begrüßen den Kabinettbeschluss, damit viele Planungs- und Bauzeiten für andere Infrastrukturmaßnahmen verkürzt und vorzeitig begonnen werden können.

Der B.KWK hätte es für wichtig gefunden, wenn die Regelungen auch auf KWK-Anlagen sowie damit verbundene Fernwärmeausbaumaßnahmen Anwendung hätten, um auch hier eine Beschleunigung in der Realisierung zu haben. Um so unverständlicher ist es, dass nun auch die ursprünglich geplante Einbeziehung von Anlagen über 50 MW von der Bundesregierung gestrichen wurde.

Der Atom- und Kohleausstieg erfordert KWK-Ersatzkraftwerke. Eine schnelle Genehmigung und einen zügiger Abschluss von Gerichtsverfahren sind wichtig, damit die Stromversorgung gesichert bleibt.

Denn die KWK liefert besonders effizient und umweltschonend Strom und Wärme, zumal Gas-KWK-Anlagen mittelfristig mit klimaneutralem Gas und damit ganz ohne CO2-Emissionen betrieben werden können. Anlagen, die an einer Ausschreibung der BNetzA teilgenommen haben, müssen in viereinhalb Jahren realisiert sein, um eine Förderung zu erhalten, da ansonsten die Zuschläge erlöschen.

Wir werden die genannten Nachteile für den Zubau von KWK-Anlagen aller Leistungsklassen und den Umbau der Kohle-KWK auf Gas-KWK deshalb im parlamentarischen Verfahren wie auch bei anderen Gesetzen an die Politik herantragen.

B.KWK und AGFW Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums der BEHG-Durchführungsverordnungen

Durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz vom Dezember 2019 und das Erste Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wurde die Grundlage für den nationalen Emissionshandel geschaffen. Diesem unterliegen auch KWK-Anlagen und die zugehörige Wärmeversorgung, soweit die Erzeugungsanlagen unter 20 MW Feuerungsleistung aufweisen und deshalb nicht bereits am ETS teilnehmen.

Die vorliegenden Umsetzungsverordnungen Berichterstattungsverordnung 2022 (BeV 2022) sowie Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) regeln, welche Brennstoffe bis 2022 berichtspflichtig zu melden sind, welche Pauschalfaktoren für Emissionsmengen gelten und wie eine Doppelbelastung durch den Europäischen Emissionshandel vermieden werden soll sowie das genaue Prozedere des Verkaufs von Emissionszertifikaten und das nationale Emissionshandelsregister.

Über Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen.

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