Wenn Hörgeräte kaputt oder verloren gehen, ersetzen Versicherungen einen Teil der Kosten. In vielen Fällen ist der Schutz jedoch nicht nötig. Finanztest hat die
Hörgeräteversicherungen von sieben Hörakustiker-Ketten und zwei Versicherern geprüft. Um sich für oder gegen eine Versicherung zu entscheiden, ist es auch wichtig zu wissen, was die Krankenkassen regulär bei Schäden am Hörgerät und bei einem Verlust bezahlen.
Wenn die Krankenkasse das Hörgerät komplett ohne Eigenbeteiligung bezahlt, braucht der Kunde die Hörgeräteversicherung eher nicht. Die reguläre Versorgung über die Krankenkasse umfasst auch Reparaturen, den Austausch defekter Geräte sowie die Wartung. Auch Akustiker bieten Reparaturen und Wartung an, manche sogar kostenlos.
Eine Hörgeräteversicherung kann sich jedoch lohnen, wenn die Kunden einen hohen Betrag für das Hörgerät zugezahlt haben, zumindest wenn sie einen Totalschaden oder Verlust absichern möchten.
Die Hörgeräteversicherungen ersetzen in der Regel nur einen Teil der Kosten: Meist sehen sie eine Selbstbeteiligung vor, manche erstatten nur den Zeitwert.
Die detaillierten Ergebnisse finden sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und sind online unter www.test.de/hoergeraete-versicherungen abrufbar.
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