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Der LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. begrüßt eine Fristverlängerung für die Corona-bedingten Kurzarbeitsregeln, wie sie Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgeschlagen hat.

„Die weiterhin unsichere wirtschaftliche Lage und die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die konjunkturelle Entwicklung schränken die gesamte Wirtschaft in ihrer Planungssicherheit ein“, betont LBS-Geschäftsführerin Sabine Lehmann. „Als Querschnitts-Dienstleister sind die Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche gefordert, auf Veränderungen am Markt schnell und flexibel zu reagieren“, erklärt Lehmann. „Die Möglichkeit zur Kurzarbeit gibt ihnen und ihren Mitarbeitern den nötigen Spielraum und die erforderliche Sicherheit dazu.“

Diese werde unter den kritischen Bedingungen auf absehbare Zeit gefragt sein: „Unsere Branche ist unmittelbar von allem betroffen, was im weltweiten Netz der Warenströme passiert. Der Blick über die Grenzen zeigt mehr als deutlich, dass die Auswirkungen von Corona dieses Netz noch über einen längeren Zeitraum zittern – unter Umständen an einigen Stellen sogar reißen lassen können.“

Als „zielführende Hilfestellung im betrieblichen Alltag“ bewertet der LBS die mögliche Ausdehnung des Kurzarbeits-Programms nicht zuletzt deshalb, weil sie sich gezielt und betriebsspezifisch abrufen lässt. „Dieses Instrument greift unabhängig von Standorten, Branchen und Betriebsgrößen“, so Lehmann. „Die Option Kurzarbeit lässt insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen und ihren Beschäftigten mehr Luft zum Atmen – und sichert das Fortbestehen eingespielter Abläufe und Strukturen auch unter Krisenbedingungen, dort wo es nötig ist.“

Über den LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V.

Der LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. vertritt als bayerischer Branchenverband die Interessen von ca. 450 Unternehmen aus dem gesamten Spektrum des Speditions- und Logistikgewerbes als "Architekten des Verkehrs". Der Verband repräsentiert die Unternehmen im Bereich logistischer Dienstleistungen, des Lagergeschäftes und der Kontraktlogistik, im Straßengütertransport, im Möbel- und Umzugsverkehr, in der Luftfracht, im Schienengüterverkehr sowie bei der Befrachtung von See- und Binnenschifffahrt.

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