Vor einem Jahr trat das "Geordnete-Rückkehr- Gesetz" in Kraft, das zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende beinhaltet.

Begründet wurde das Gesetz mit einem sogenannten Vollzugsdefizit, nach dem zu wenige abgelehnte Asylsuchende freiwillig ausreisen oder abgeschoben werden.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Es wird bereits vom Zeitpunkt der Ankunft ein Abschiebedruck auf Geflüchtete ausgeübt. Das Gesetz zielt auf Abschreckung und Abschottung, ein echtes ‚Vollzugsdefizit‘ liegt nicht vor. Die Wahrheit ist wie immer viel differenzierter: die Mehrheit der abgelehnten Asylsuchenden reist tatsächlich aus oder lebt aus politisch geduldeten Gründen in Deutschland. Eltern minderjähriger Kinder oder Menschen, die hier einer Ausbildung oder Beschäftigung nachgehen, leben mit einer Duldung in Deutschland.

Sie gelten aber laut Statistik als ausreisepflichtig. Die Verschärfungen, die im Gesetz vorgesehen sind, verfehlen ihr Ziel und sollten daher zurückgenommen werden. Kein Asylsuchender sollte länger als drei Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen leben, auch sind Kürzungen der Sozialleistungen unter das Existenzminimum nicht hinnehmbar. Vielmehr muss ein sinnvoller Fokus auf einer menschenrechtsorientierten Aufnahme und einer echten sozialen Integration liegen.

Das ‚Geordnete-Rückkehr-Gesetz‘ ist und bleibt überflüssig. Es verschlechtert die ohnehin prekäre Lage Schutzsuchender in Deutschland enorm. Auch trägt das Gesetz offensichtlich eben nicht dazu bei, dass – wie vom Gesetzgeber beabsichtigt – mehr Abschiebungen durchgeführt werden. Der aktuell ausgeübte Druck führt nur zu fehlender Mitmenschlichkeit."

Hintergrund:

Asylsuchende sind nach dem Gesetz verpflichtet, länger und bis zu 18 Monate in Erstaufnahmereinrichtungen zu leben, Sozialleistungen für Asylantragstellende wurden gekürzt, der Katalog der Gründe für eine Inhaftnahme Ausreisepflichtiger wurde ausgeweitet und erlaubt es, praktisch jede Person ohne Pass zum Zwecke der Abschiebung zu inhaftieren – auch in Strafgefängnissen. Erhebungen der Bundesregierung zeigen, dass es trotz Abschiebedruck durch das "Geordnete- Rückkehr-Gesetz" mehr freiwillige Ausreisen gibt als Abschiebungen, wie aus einer im Frühjahr veröffentlichten Regel-Anfrage der Fraktion Die Linke zu Abschiebungen und Ausreisen 2019 hervorgeht.

Weitere Informationen:

Sieben Vorschläge der Diakonie Deutschland für eine zukunftsfähige Flüchtlingspolitik:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/7-Schritte-zur-Verbesserung-der-Fluechtlingspolitik.pdf

Regel-Anfrage der Fraktion Die Linke:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/182/1918201.pdf

https://www.diakonie.de/gemeinsam-helfen-hilfe-fuer-fluechtlinge

https://www.youtube.com/watch?v=0nzED6MHbkM&feature=youtu.be

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Über Diakonie Deutschland

Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Bundesweit sind 599.282 hauptamtliche Mitarbeitende in rund 31.600 ambulanten und stationären Diensten der Diakonie wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 1,18 Millionen Betten/Plätzen beschäftigt. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen. Etwa 700.000 freiwillig Engagierte sind bundesweit in der Diakonie aktiv.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Diakonie Deutschland
Caroline-Michaelis-Str. 1
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 65211-0
Telefax: +49 (30) 65211-3333
http://www.diakonie.de

Ansprechpartner:
Kathrin Klinkusch
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 65211-1780
Fax: +49 (30) 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel