Fahrradfahrer haben auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg keinen Vorrang und dürfen Fußgänger nur überholen, wenn diese sie nach einem Klingeln bemerkt haben. Notfalls müssen sie ihr Tempo auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (1 U 155/18) hin.

Zwei Radfahrer überholten auf einem mit Schild ausgewiesenen gemeinsamen Geh- und Radweg eine Gruppe von Fußgängern, die einen nicht angeleinten Hund dabei hatte. Der erste Radler, der ein Stück vorausfuhr, hatte geklingelt, um auf sich aufmerksam zu machen. Als die hinterherfahrende Radlerin mit einem Tempo von rund 10 km/h – ohne zu klingeln – an der Gruppe vorbeifuhr, lief der Hund in ihren Fahrweg und brachte sie zu Fall. Dabei erlitt sie Brüche an einem Daumen und Ellbogen, die neun Operationen und dauerhafte Beeinträchtigungen zur Folge hatten. Sie verklagte den Halter des Hundes, ihr Schmerzensgeld zu zahlen und erlittene Nachteile auszugleichen, kam damit jedoch nur teilweise durch.

Laut dem Urteil muss zwar der Hundehalter für die von seinem Hund verursachten Unfallfolgen einstehen. Das Gericht sah jedoch eine Mitschuld der Radfahrerin und reduzierte die bestehenden Ansprüche um ein Drittel. Auf einem machen. Erst dann müssten die Fußgänger den Weg teilweise freigeben und ihren Hund zu sich nehmen. Bei unklaren Verkehrslagen dürften Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit überholen, um sofort halten zu können. Das Gericht sprach der verletzten Radfahrerin dennoch ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zu und berücksichtigte dabei eine verminderte Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent. Außerdem bekam sie einen teilweisen Ausgleich dafür, dass sie während der Genesung ihren Haushalt nicht selbst führen konnte. Dabei schätzte das Gericht den notwendigen Zeitaufwand auf 28 Stunden pro Woche für einen Zweipersonenhaushalt. Der Hundehalter hatte im entschiedenen Fall eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die für den Schaden aufkam.

Über die Wüstenrot & Württembergische AG

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Wüstenrot & Württembergische AG
W&W-Platz 1
70801 Kornwestheim
Telefon: +49 (7141) 16751470
Telefax: +49 (711) 662-2520
http://www.ww-ag.de

Ansprechpartner:
Jasmin Lux
Volontärin
Telefon: +49 (7141) 16-751460
Fax: +49 (7141) 16-851460
E-Mail: jasmin.lux@ww-ag.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel