„Es kann nicht sein, dass Pflegefachpersonen nur dann Zugang zu Tests haben, wenn sie bereits Symptome aufweisen oder sie beim zuständigen Gesundheitsamt darum bitten müssen“, mahnt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe. Der DBfK fordert daher flächendeckenden Zugang zu kostenlosen Tests für das Pflegepersonal, die von den Pflegenden selbst initiiert werden können. Zudem müssen alle Personen, die im direkten Kontakt zu Menschen mit Pflegebedarf stehen, schnellstmöglich das Testergebnis mitgeteilt bekommen. In vielen Krankenhäusern ist dies möglich, in Pflegeheimen dagegen nicht. Das Testergebnis muss innerhalb eines halben Tages mitgeteilt werden. Eine Testung und eine Wartezeit auf das Ergebnis von mehreren Tagen nützt wenig, erhöht aber das Risiko um ein Vielfaches in diesen Versorgungsbereichen. Zudem müssen 14-tägige Testwiederholungen bei Verdachtsfällen Standard werden, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.
Während die Tests in den letzten Wochen massiv ausgeweitet wurden, sehen Robert-Koch-Institut (RKI) und der Verband Akkreditierter Labore in der Medizin (ALM) Engpässe in den Testkapazitäten. Nun wird diskutiert, wie die Teststrategie insbesondere für Reiserückkehrende angepasst werden kann. Von einer einheitlichen Strategie zur Testung des Pflegepersonals ist aber bislang nichts zu hören. „Wenn die Zahl an Erkrankten ansteigt, können wir nicht schon wieder die hochgefährdeten Menschen in der Langzeitpflege mit massiven Einschränkungen belegen, bloß weil die Testkapazitäten nicht für das Pflegepersonal vorgehalten werden“, so Bienstein. „Brandenburg macht beispielsweise aus unserer Sicht einen Schritt in die richtige Richtung und legt eine Teststrategie vor. Das erwarten wir von allen Bundesländern.“
Die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen müssen nach Ansicht des Verbands mit Priorität getestet werden und sollten auch bei Impfungen bevorzugt werden, sobald ein wirksamer Impfstoff vorliegt. „Pflegebedürftige in der Langzeitpflege gehören zur meist gefährdeten Gruppe für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf von COVID19. Diese Menschen müssen bei einer zweiten Welle sofort besser geschützt werden“, fordert Bienstein.
Seit Anfang Juni können sich Pflegefachpersonen theoretisch auf das Coronavirus testen lassen, auch wenn sie symptomlos sind und kein Fall in der Einrichtung vorliegt. Dies regelt eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. In der Praxis bleibt diese Verordnung bislang wirkungslos: Das Pflegepersonal muss sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden oder die Einrichtungen veranlassen die Tests auf eigene Kosten. Eine automatische Übernahme der Kosten hat sich aus Sicht des DBfK aus Steuermitteln und nicht aus Mitteln der Versicherten zu finanzieren. Auch dazu braucht es eine bundesweit einheitliche Lösung.
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