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Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Familien erhalten einmalig 300 Euro, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Im September erhalten Eltern die erste Sonderzahlung.

Wer Anspruch auf den Kinderbonus hat, erklärt Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen: „Der Kinderbonus wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2020 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Das gilt auch für Kinder, die in diesem Jahr noch geboren werden oder deren Anspruch bereits vor September ausgelaufen ist. Das trifft zum Beispiel auf Jugendliche zu, die ihre Ausbildung im Juli beendeten.“

Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Zahlung in Höhe von 200 Euro erfolgt im September 2020. Die zweite von 100 Euro im Oktober 2020. Der Kinderbonus wird dabei nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung.

„Wer Anfang September auf sein Konto schaut und noch keinen Kinderbonus erhalten hat, muss sich keine Gedanken machen. Die konkreten Auszahlungstage richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Vom 7. bis 22. September wird ausgezahlt. Das gleiche gilt auch für die zweite Zahlung im Oktober“, erklärt Sylvio Herzog.

Alle Auszahlungstermine auf einen Blick:

Abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer – Beispiel: Bei der Kindergeldnummer xxxFKxxxxx9 ist die Endziffer eine 9.

September 2020

  • Endziffer 0:       7. September
  • Endziffer 1:       8. September
  • Endziffer 2:       9. September
  • Endziffer 3:       10. September
  • Endziffer 4:       11. September
  • Endziffer 5:       14. September
  • Endziffer 6:       16. September
  • Endziffer 7:       18. September
  • Endziffer 8:       21. September
  • Endziffer 9:       22. September

Oktober 2020

  • Endziffer 0:       7. Oktober
  • Endziffer 1:       8. Oktober
  • Endziffer 2:       9. Oktober
  • Endziffer 3:       12. Oktober
  • Endziffer 4:       14. Oktober
  • Endziffer 5:       15. Oktober
  • Endziffer 6:       16. Oktober
  • Endziffer 7:       19. Oktober
  • Endziffer 8:       21. Oktober
  • Endziffer 9:       22. Oktober

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kinderbonus:

Wird der Kinderbonus auf Sozialleistungen angerechnet?

Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht angerechnet. Damit kommt der Kinderbonus Familien mit kleinen Einkommen zusätzlich zugute.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was muss ich machen, damit ich den Kinderbonus überwiesen bekomme?

Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, teilen Sie dies bitte Ihrer Familienkasse mit. Das gilt auch, wenn Sie zwischenzeitlich kein Kindergeld mehr erhalten.

Nutzen Sie für die Änderung Ihrer Bankverbindung den Online-Service der Familienkasse.

www.familienkasse.de -> Veränderungen mitteilen

Wichtig: Sie müssen die Änderungsmitteilung Ihrer Bankdaten derzeit grundsätzlich unterschreiben. Sie erhalten deshalb am Ende des Online-Antrags ein PDF zum Ausdrucken. Die zuständige Familienkasse ermitteln wir für Sie.

Ich erhalte rückwirkend Kindergeld (Nachzahlung). Habe ich auch Anspruch auf den Kinderbonus?

Wenn Sie eine rückwirkende Kindergeldzahlung für einen Anspruch aus dem Jahr 2020 bekommen, erhalten Sie den Kinderbonus. Allgemein gilt: Den Kinderbonus erhalten Familien, die mindestens in einem Monat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld hatten.

Bezieht sich die Nachzahlung auf einen Kindergeldanspruch vor 2020, erhalten Sie keinen Kinderbonus.

Wie wirkt sich der Kinderbonus auf den Kinderfreibetrag aus?

Kindergeld und Kinderbonus werden bei der Einkommensteuerveranlagung mit dem Kinderfreibetrag verglichen. Das Finanzamt berechnet dann, ob das Kindergeld inklusive Kinderbonus oder der Kinderfreibetrag für die Eltern vorteilhafter ist.

Nähere Erläuterungen dazu, bis zu welchem Einkommen Familien vom Kinderbonus profitieren und wie die sogenannte Günstigerprüfung erfolgt, finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Finanzen.

Welcher Elternteil bekommt den Kinderbonus, wenn die Eltern getrennt leben?

Bei getrenntlebenden Eltern wird der Kinderbonus auf das Konto des Elternteils ausgezahlt, der auch das Kindergeld erhält.

Weitere Informationen unter: www.familienkasse.de

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