Zu den gestrigen Beschlüssen des Koalitionsausschusses erklärt Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer:

„Die Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelungen bis Ende 2021 sichert Arbeitsplätze und schafft für Beschäftigte und Unternehmen wertvolle Planungssicherheit. Die längere und volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis Ende Juni 2021 hilft gerade auch denjenigen Unternehmen, bei denen die Krise erst jetzt mit voller Wucht durchschlägt.

Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Corona-Sonderregelungen zur Kurzarbeit schrittweise beginnt im nächsten Jahr zurück zu führen. Dabei ist allerdings außer Acht gelassen worden, dass erst im Laufe des Jahres 2022 mit einer wirtschaftlichen Erholung auf die Zeit vor Corona-Ausbrauch gerechnet wird. Dieses bedeutet, dass auch in 2022 partiell in einer Reihe von Branchen noch mit Corona verursachter Kurzarbeit zu rechnen ist. In diesem Fall muss rechtzeitig durch die vorhandene Verordnungsermächtigung durch die Bundesregierung nachgesteuert werden.

Nicht für alle Kurzarbeitenden ist eine Qualifizierung überhaupt praktisch umzusetzen, da häufig die Planungsvorläufe zur Auftragsabwicklung kurzfristiger Natur sind. Deswegen ist es richtig, dass die Verlängerung der Krisen-Kurzarbeitergeldregelungen nicht an einen Zwang zu Qualifizierung geknüpft wird.

Gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten brauchen wir eine handlungs- und leistungsfähige Bundesagentur für Arbeit. Die Beitragszahlenden zur Arbeitslosenversicherung werden hier einen immensen finanziellen Beitrag leisten. Die Politik hat daher zu Recht die jetzigen Regelungen mit der Zusage verbunden, die zusätzlichen Belastungen der BA auszugleichen. Ziel muss ein ausgeglichener Haushalt der Bundesagentur für Arbeit in 2022 sein.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

(BDA) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 2033-0
Telefax: +49 (30) 2033-1055
http://www.arbeitgeber.de

Ansprechpartner:
Julika Lendvai
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (30) 2033-1800
E-Mail: kommunikation@arbeitgeber.de
Sarah-Christin Stech
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 2033-1800
E-Mail: kommunikation@arbeitgeber.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel