Das Verfahren zur wettbewerblichen Vergabe der Mittelrheinbahn ist heute mit der aktuell erfolgten Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt an den Start gegangen. Das europaweite Vergabeverfahren wird von den Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) und Süd (ZSPNV Süd) und dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) gemeinsam durchgeführt.

Die drei Zweckverbände bestellen als SPNV-Aufgabenträger bereits heute die Verkehrsleistungen auf der Mittelrheinbahn, d.h. der RegionalBahn (RB)-Linie 26 Köln – Bonn – Koblenz – Bingen – Mainz. Bei der letzten Ausschreibung hatte sich die trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH als heutiger Betreiber der Mittelrheinbahn durchgesetzt. Die Züge der Mittelrheinbahn sind als RB mit Halt an jeder Station ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der Grundversorgung im Nahverkehr auf der Schiene im Rheintal und im Zulauf auf die Oberzentren.

Mit der Neuvergabe verbunden sind zeitgemäße Komfortmerkmale wie zum Beispiel für den Fahrgast kostenfreies WLAN im Zug. Außerdem soll das fahrplanmäßige Angebot ausgeweitet werden. So ist zum Beispiel die Dreifachtraktion zwischen Köln und Remagen fester Bestandteil der Ausschreibung. Zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer*innen beim derzeitigen Betreiber trans regio muss der Gewinner der Ausschreibung dem Betriebspersonal ein Übernahmeangebot entsprechend deren aktuellen Arbeitsverträgen anbieten. Mit einer solchen Regelung wurden schon bei der Vergabe der Regionalbahnleistungen im Saarland, rund um Trier und in der Westpfalz sowie im NVR bei der RB 20 rund um Aachen die Arbeitnehmer*inneninteressen der Beschäftigten des Altbetreibers berücksichtigt. Außerdem gilt auf dem gesamten Linienweg – auch für mögliche Subunternehmer – das rheinland-pfälzische Tariftreuegesetz.

Die Neuvergabe der SPNV-Leistungen der Mittelrheinbahn erfolgt in einem sogenannten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, bei dem die interessierten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zunächst ihre Qualifikation nachweisen müssen. Mit dem Start des Vergabeverfahrens ist heute der Teilnahmewettbewerb einschließlich Veröffentlichung der Vergabeunterlagen angelaufen, an den sich das eigentliche Wettbewerbsverfahren anschließt.

Im sogenannten Verhandlungsverfahren können die Unternehmen selbst Vorschläge zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und des Fahrplanangebotes sowie der Qualität einbringen. Nach deren Auswertung haben die Bieter dann mehrere Monate Zeit, die endgültigen Ausschreibungsunterlagen zu bewerten und ein Angebot abzugeben. Dieses mehrstufige Verfahren wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 beendet sein.

Bei der Konzeption der Neuausschreibung der Mittelrheinbahn haben sich die drei Zweckverbände SPNV-Nord, ZSPNV Süd und NVR am aktuellen Fahrplanangebot der RB 26 Köln – Koblenz – Mainz orientiert, dieses aber unter Berücksichtigung der Fahrgastnachfrage teilweise weiterentwickelt. Sofern sie einer umfassenden Modernisierung (sogenanntes Re-Design) unterzogen werden, können die Unternehmen auch mit Gebrauchtfahrzeugen mitbieten. Selbstverständlich sind in dem Verfahren auch Angebote mit Neufahrzeugen möglich.

Das Volumen der ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 für eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren ausgeschriebenen Verkehrsleistungen auf der Mittelrheinbahn beläuft sich auf rund 3,2 Mio. Zug-km/Jahr gegen-über heute rund 3 Mio. Zug-km/Jahr.

Der Verkehrsvertrag ist als sogenannter „Brutto-Vertrag“  ausgestaltet, bei dem die Erlös-, also die Einnahmeverantwortung, auf Seiten der SPNV-Aufgabenträger liegt. Damit sollen die bei anderen Verfahren, bei denen das Einnahmerisiko bei den EVU liegt (sogenannte „Netto-Verträge“), üblichen Risikoaufschläge beim Angebot vermieden werden.

Die drei Zweckverbände SPNV-Nord, ZSPNV Süd und NVR freuen sich über den Start des Vergabeverfahrens zur Mittelrheinbahn und erwarten eine rege Beteiligung von Seiten der Eisenbahnverkehrsunternehmen.

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