Im Leitartikel der September-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblatts beschreibt Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), dass die Infektionen wieder ansteigen, was vorherzusehen gewesen sei. Die Zunahme von Urlaubsreisen und die Missachtung von Abstandsregeln trügen dazu bei. Kontrollen der Einhaltung des Tragens  der Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln fänden nicht oder nur ungenügend statt. „Dafür sucht man das Heil in unbegrenzten Testungen“, so Quitterer. Und weiter: „Wir müssen uns darüber im Klaren sein: Diese Testungen sind Momentaufnahmen und sagen nichts über eine schon morgen mögliche Ansteckung eines Menschen aus.“

Der Präsident wörtlich: „Wir sollten uns deshalb nicht auf die ungezielte, kostenlose Testung Gesunder, sondern vielmehr auf die frühzeitige Erfassung symptomatischer Patienten, von Risikogruppen oder Sentineltestungen konzentrieren. Bestimmte Gruppen, wie pädagogisches, pflegerisches und medizinisches Personal müssen priorisiert werden.“

Überdies müssten bereits jetzt Konzepte für eine „gestaffelte Verimpfung“ eines möglichen Corona-Impfstoffs durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte entwickelt werden, denn vermutlich würden nicht auf einen Schlag ausreichend Impfdosen für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Es müssten Verteilungswege und die Vorbereitung bzw. Koordinierung der Patientenversorgung von der Politik festgelegt werden. „Ich möchte darauf hinweisen, dass wir Ärztinnen und Ärzte es zwar durchaus gewohnt sind, tagein, tagaus stille Rationierung zu betreiben, genau unter diesem Faktum aber am meisten leiden und regelmäßig einfordern, dass nicht uns die Rationierungsentscheidung auferlegt wird, sondern dass sich die Politik offen dazu bekennt“, schreibt Quitterer. Dabei dürfe verfügbarer Impfstoff weder zum Spielball von wirtschaftlichen Interessen werden, noch dürfe die Pharmaindustrie uns Ärztinnen und Ärzten diktieren, welchen Impfstoff die Ärzte verwenden müssten. Daher sei es notwendig, bereits jetzt Kriterien für eine spätere Vergabe festzulegen und nicht die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, mit diesen Entscheidungen alleine zu lassen.

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