Für die Wirtschaft ist die verantwortungsvolle Gestaltung von globalen Lieferketten und die Sicherung von Menschenrechten selbstverständlich. Deshalb engagieren sich viele deutsche Unternehmen – auch weltweit – und tragen somit im Ausland zu höheren Standards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei und sind deshalb begehrte Arbeitgeber.

Die deutsche Wirtschaft steht weiterhin für einen konstruktiven Austausch bei der Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes bereit. Ein praktikables Lieferkettengesetz muss aber in der täglichen Praxis umsetzbar sein und darf den Unternehmen nicht Pflichten auferlegen, die selbst unsere Bundesregierung in Vereinbarungen mit anderen Staaten nicht durchzusetzen vermag.

Deshalb unterstützen wir Bundeswirtschaftsminister Altmaier ausdrücklich darin, darauf zu drängen, die Punkte eines geplanten Gesetzesentwurfes, die in der Praxis nicht umsetzbar sind, abzuändern.

Insbesondere die Forderung für eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für unabhängige Geschäftspartner im Ausland, die dort eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen, ist realitätsfern. Diese verkennt auch die Komplexität globaler Lieferketten, die oftmals über 100 Zulieferstufen enthalten und aus Deutschland heraus überhaupt nicht zu kontrollieren sind. Unternehmen können deshalb auch dafür nicht in Haftung genommen werden.

Wir appellieren deshalb eindringlich an die Bundesregierung, die Sorgfaltsanforderungen auf reine Menschenrechtsfragen und direkte überprüfbare Zulieferer zu begrenzen. Ein Gesetz muss mittelstandsfreundlich und praktikabel ausgestaltet sein und Unternehmen erfassen, welche die Anforderungen auch erfüllen können.

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