Anlässlich des „Tags des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09. September 2020 weisen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die Gesundheitsrisiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hin. Alkohol ist ein Zellgift, das auch in kleinen Mengen die Entwicklung des Fötus beeinträchtigen und zu schwerwiegenden Schädigungen beim Kind führen kann – den Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) bis hin zur schwersten Form, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS).

Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, erklärt: „Schwangerschaft und Alkohol – das passt nicht zusammen! Jeder Schluck stellt eine immense gesundheitliche Gefahr für das ungeborene Kind dar. Mein Appell an alle werdenden Mütter lautet: Verzichten Sie bitte während Schwangerschaft und Stillzeit komplett auf Alkohol – Ihrem Baby zuliebe!“

Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Kinder mit einer Fetalen Alkoholspektrumstörung weisen eine Vielzahl geistiger und körperlicher Beeinträchtigungen auf, die in der Regel ein Leben lang bestehen bleiben. Diese schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit des Ungeborenen sind vollständig vermeidbar, wenn werdende Mütter in der Schwangerschaft keinerlei Alkohol trinken und konsequent Nein sagen. Diese Haltung sollte durch das Umfeld jeder Schwangeren positiv bestärkt werden.“

In Deutschland werden schätzungsweise rund 10.000 Kinder pro Jahr mit FASD geboren. Etwa 3.000 von ihnen leiden unter FAS. Betroffene Kinder zeigen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprachprobleme. Beim Fetalen Alkoholsyndrom kommen Fehlbildungen des Skeletts, des Gesichts und der Extremitäten sowie Nierenfunktionsstörungen oder Herzfehler hinzu.

Um werdende Eltern für die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft zu sensibilisieren, bietet die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ Informationen online und als Broschüren an. Werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol ganz zu verzichten, werden durch das Internetportal IRIS unter http://www.iris-plattform.de anonym beim Konsumstopp unterstützt.

Weitere Informationen:

BZgA-Materialien zum Thema „Alkoholfrei in der Schwangerschaft“

  • „Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner“
  • „Informationen über Alkohol. Für Schwangere und ihre Partner – Ein Faltblatt in Leichter Sprache“
  • „Andere Umstände – neue Verantwortung“
    Informationen und Tipps zum Alkoholverzicht während der Schwangerschaft und Stillzeit
  • „Lecker & gesund hoch zwei – Alkoholfreie Drinks nicht nur für Schwangere“
  • Für Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Hebammen und Geburtshelfer: „Bewusst verzichten: Alkoholfrei in der Schwangerschaft – Praxismodule für die Beratung Schwangerer“

Kostenfreie Bestellung der BZgA-Materialien unter:
www.kenn-dein-limit.de/infomaterial

Informationen der Bundesdrogenbeauftragten zum Alkoholkonsum in der Schwangerschaft:
www.drogenbeauftragte.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 (221) 8992-0
Telefax: +49 (221) 8992-300
http://www.bzga.de

Ansprechpartner:
Presse
E-Mail: pressestelle@bzga.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel