KBA ermittelt aufgrund des Benziner-Gutachtens gegen Audi
Nach dem Bekanntwerden des Gerichtsgutachten informierte Dr. Stoll & Sauer das KBA und forderte die Behörde schriftlich dazu auf, dem Skandal auf den Grund zu gehen. Und prompt reagierte die für Zulassungen und Typengenehmigungen zuständige Behörde: „Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Ihren Hinweis zum Anlass genommen, das genannte Fahrzeugmodell noch einmal zu untersuchen. Die Untersuchungen laufen bereits an einem anderen, vergleichbaren Fahrzeug“, heißt es in dem Schreiben vom 28. August 2020. Die Kanzlei hat zudem dem KBA angeboten, den streitgegenständlichen Audi Q5 für Untersuchungen zur Verfügung zu stellen. Das KBA möchte nach eigenen Angaben auf dieses Angebot je nach Ergebnis der derzeit laufenden Ermittlungen zurückkommen. Bis Mitte September sollen die Überprüfungen wohl abgeschlossen sein.
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist bereits jetzt klar, dass der Audi Q5 über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt. Dr. Ralf Stoll zum Gutachten: "Aus meiner Sicht ist das Gutachten eindeutig. Der Schadstoffausstoß ist ohne Lenkwinkeleinschlag wesentlich geringer als mit Lenkwinkeleinschlag. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine illegale Abschalteinrichtung." Das Fahrzeug erkennt, durch den Einschlagwinkel des Lenkrads, ob es sich auf einem Prüfstand befindet. Rollen die Räder und das Lenkrad ist gerade und bewegt sich nicht, schaltet der Motor in einen Prüfmodus, bei dem die Abgasgrenzwerte eingehalten werden. Daher sind die Verbraucher auch bei Benzinern getäuscht worden. Die Fahrzeuge sind im Wert eindeutig gemindert. Auch sind sie von einer behördlichen Stilllegung bedroht, weil sie nicht der Typengenehmigung entsprechen. Die Verbraucher sind geschädigt und haben Anspruch auf Schadensersatz.
Gutachten stellt Manipulation am Audi-Q5-Motor fest
Der Verdacht besteht schon lange, dass auch Benziner mit einer sogenannten "Abschalteinrichtung" von den Autobauern wie Audi ausgerüstet worden sind. In dem aktuellen Benziner-Verfahren vor dem Offenburger Landgericht führte daher ein unabhängiger Gerichtsgutachter am Audi Q5 verschiedene Abgastests durch. Die Abgaswerte zeigten deutliche Veränderungen, wenn vor dem Test das Lenkrad eingeschlagen wurde. Wie schon im Diesel-Abgasskandal erkennt das Fahrzeug, ob es sich auf dem Prüfstand befindet oder nicht. Bei dem Automatikgetriebe AL551 des Q5 funktioniert das offensichtlich durch den Lenkradeinschlag. Zusammenfassend kommt das Gutachten zu einem vernichtenden Ergebnis: „Anhand objektiver Fakten können (…) keine belastbaren Angaben dazu gemacht werden, ob der Pkw der Klägerin Marke Audi Q5 (…) im vorgestellten Zustand dem Zustand der Auslieferung entspricht.“
Ergebnisse des Audi 5 Gutachtens vom 9. Juli 2020:
- Der Ausstoß an Stickoxiden stieg bei Lenkradeinschlag um 24,5 Prozent an.
- Der Ausstoß an Kohlenmonoxid stieg bei Lenkradeinschlag um 59 Prozent an.
- Der Ausstoß an Stickoxiden lag bei mehr als 80 mg/km – und damit über dem Grenzwert für Euro 6 Benziner von 60 mg/km. Zudem lag der Ausstoß an Stickoxiden 301 Prozent über den Herstellerangaben von Audi.
- Der von Audi angegebene Spritverbrauch wird ebenfalls nicht eingehalten.
- Der Lenkradeinschlag wirkt sich auf die Steuerungssoftware des Fahrzeugs aus.
- Das Fahrzeug erkennt, ob es sich auf einem Prüfstand befindet.
Für den Bundesgerichtshof ist eine Prüfstandserkennung illegal, wenn damit Abgaswerte verändert werden. Und genau eine solche Erkennung hat das vorliegende Gutachten beim Audi Q5 festgestellt.
Autoexperte Borgeest sieht Klagewelle im Benziner-Skandal
Das Auftauchen des Abgasskandals bei Benzinern hat Kai Borgeest, Leiter des Zentrums für Kfz-Elektronik und Verbrennungsmotoren an der Technischen Hochschule Aschaffenburg, nicht überrascht. „Mit der Einführung der Direkteinspritzung bei Ottomotoren konnte der Kraftstoffverbrauch gesenkt werden. Der Preis dafür sind erhöhte Partikel und Stickoxidemissionen, ähnlich einem Dieselmotor. Daher ist auch bei neueren Ottomotoren mit unzulässigen Abschalteinrichtungen zu rechnen“, sagte er im Interview mit der Schwäbischen Zeitung am 27. August 2020. Der Experte erklärt, warum die Autobauer auf diese Betrügerei zurückgreifen.
Der Audi Q5 sei sehr träge. Um gut fahrbar zu bleiben, müssten die Gänge beim Automatikgetriebe so geschaltet werden, dass der Q5 maximal beschleunigen könne. „Die dabei entstehenden Abgase entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften. Mit der Zykluserkennung hält das Fahrzeug auf dem Prüfstand die Grenzwerte und erreicht einen besseren Verbrauch als in der Realität“, so Borgeest weiter. Im Prüfstandmodus wäre der Audi aber nicht gut fahrbar. „Das werden manche Halter dann bemerken, wenn ein Software-Update angeordnet wird.“ In der Folge „werden viele zurecht ihr Geld zurückverlangen“, sieht Borgeest bereits jetzt eine neue enorme Klagewelle auf die Autoindustrie zukommen. Für den Autoexperte Kai Borgeest steht fest: „Vor allem bei SUV kommt da noch mehr, auch bei anderen Herstellern.“ Selbst bei neueren Benzinern sei mit Abschaltreinrichtungen zu rechnen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de