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• mabb setzt wichtige neue Aufgabe um und intensiviert Förderung nicht-kommerzieller lokaler Radios
• mabb-Medienrat beschließt Satzung zur Förderung der technischen Infrastruktur und Programmverbreitung nicht-kommerzieller Lokalradios (NKL)
• Land Berlin und mabb treffen Vereinbarung zu zusätzlichen Fördermitteln
• Nicht-kommerzielle Hörfunkveranstalter können Förderanträge bis 2. Oktober 2020 bei der mabb einreichen

Nicht-kommerzielle lokale Hörfunkveranstalter leisten einen wichtigen Beitrag für die Medienvielfalt. Sie spiegeln die Meinungsvielfalt wider, tragen zur Medienkompetenzvermittlung und zur Partizipation der Bürgerinnen und Bürger bei. Engagierte erhalten durch sie eine Plattform, die insbesondere zur lokalen Vielfalt beiträgt und identitätsstiftend wirkt. Im novellierten Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg (MStV) wurde die wichtige Aufgabe der Unterstützung nicht-kommerzieller lokaler Hörfunkanbieter durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) explizit aufgenommen.

Grundlage der Förderung wird die vom mabb-Medienrat beschlossene und heute in Kraft tretende Satzung zur Förderung der technischen Infrastruktur und Programmverbreitung für nicht-kommerzielle Lokalradios (NKL). „Wir freuen uns über die neue Aufgabe und konkretisieren mit unserer Fördersatzung und mit dem nun ausgeschriebenen Förderprogramm den gesetzlichen Auftrag der mabb“, so Martin Gorholt, Vorsitzender des mabb-Medienrats. „Damit können wir unser Engagement für nicht-kommerzielle Lokalradios in der Region fortsetzen und nun innerhalb klar formulierter Rahmenbedingungen intensivieren.“

Die Satzung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) zur Förderung der technischen Infrastruktur und der Programmverbreitung für nicht-kommerzielle lokale Hörfunkveranstalter in Berlin und Brandenburg (NKL-Fördersatzung) steht im Download-Cente auf der Webseite der mabb zum Abruf bereit.

Zusätzliche Fördermittel vom Land Berlin: mabb und Senatskanzlei treffen Vereinbarung
Das Land Berlin stellt der mabb für die Förderung nicht-kommerzieller Hörfunkveranstalter für zwei Jahre Mittel aus dem eigenen Haushalt zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung. Staatssekretär Christian Gaebler, Chef der Senatskanzlei Berlin, und mabb-Direktorin Dr. Anja Zimmer haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet, die auch die Staatsferne der Mittelvergabe an die verschiedenen nicht-kommerziellen Radiogruppen in Berlin gewährleistet. „Wir danken dem Land Berlin und der Senatskanzlei für die zusätzlichen Mittel“, so Anja Zimmer. „Sie ergänzen das von der mabb selbst bereitgestellte Förderbudget und erweitern damit die Fördermöglichkeiten noch einmal erheblich.“

Förderanträge können ab sofort und bis 2. Oktober 2020 gestellt werden
Veranstalter von Hörfunk aus Berlin und Brandenburg können eine Förderung beantragen, wenn sie ein werbefreies Programm mit regelmäßigen lokalen und regionalen Informationen ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben. Förderfähig sind dabei Aufwendungen für die technische Infrastruktur und die Programmverbreitung.

Die vollständigen Ausschreibungen und Förderanträge sind auf der Webseite der mabb abrufbar.

Über Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Die mabb ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Ihr Ziel ist die Sicherung von Medienvielfalt. In diesem Rahmen setzt sich die mabb für die Förderung lokaler Medien und für zeitgemäße Medienregulierung ein. Mit ihrer Medienkompetenzförderung unterstützt die Medienanstalt Projekte und Institutionen, die Nutzerinnen und Nutzern den selbstbestimmten, bewussten, kritischen Umgang mit Medien vermitteln und Medieninnovation voranbringen. Einrichtungen der mabb sind ALEX Berlin und das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ). Darüber hinaus ist die mabb gemeinsam mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg Gesellschafterin der ems – Electronic Media School. www.mabb.de

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