Der Erweiterte Bewertungsausschuss, in dem jeweils drei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiische Mitglieder vertreten sind, hat gestern die Höhe der vertragsärztlichen Vergütung für das Jahr 2021 festgelegt. Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2021 um ca. 470 Millionen Euro bzw. 1,25 Prozent. Weitere Vergütungselemente wie zum Beispiel die Morbiditätsveränderung der Versicherten, der Mengenanstieg im Bereich der extrabudgetären Leistungen sowie die Einführung neuer Leistungen führen insgesamt zu einer Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung im nächsten Jahr von voraussichtlich über einer Milliarde Euro.

„Die Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung stärkt die ambulante Versorgung im Jahr 2021. Diese ausgewogene Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses berücksichtigt sowohl die Honorarinteressen der niedergelassenen Ärzteschaft als auch die unserer Beitragszahler. Das ist gut, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die GKV im nächsten Jahr vor großen – insbesondere auch finanziellen – Herausforderungen steht“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Was hierbei nicht vergessen werden sollte: In der aktuell schwierigen Zeit der Pandemie hat die GKV auch die niedergelassenen Ärzte mit einem Schutzschirm unterstützt und so die Versorgung sichergestellt.“

Nach der heutigen Entscheidung auf Bundesebene werden nun in den kommenden Wochen weitere Verhandlungen zur regionalen Umsetzung und ggf. zu regionalen Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertretern der Krankenkassen geführt.

 

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 105 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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