„Was lange währt, wird endlich gut. Mit den Neuregelungen des Wohnungseigentumsgesetzes hat der Bundestag den ursprünglichen Entwurf der Bundesjustizministerin in vernünftige Bahnen gelenkt.” So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die für heute geplante Verabschiedung der Novelle im Bundestag.

Nach Auffassung von Haus & Grund haben es die Fraktionen CDU/CSU und SPD geschafft, ein ausgewogenes Gesetz sowohl für Eigentümer als auch für Verwalter zu erarbeiten. Durch abgesenkte Beschlussmehrheiten und die Ausweitung der Verwalterkompetenzen könnten zukünftig Sanierungsrückstaus verhindert werden. Zudem bliebe auch in entscheidungsschwachen Gemeinschaften der Verwalter handlungsfähig. „Wichtig und richtig ist, dass den Eigentümern an dieser Stelle gleichzeitig ein scharfes Schwert gegeben wird, wenn der Verwalter diese Kompetenzen gegen den Willen der Gemeinschaft überschreiten sollte. Es steht außer Frage, dass Verwalter jederzeit abberufen werden können“, betonte Warnecke.

Mit den noch eingefügten Änderungen durch den Rechtsausschuss des Bundestages wurde auch der Verwaltungsbeirat gestärkt. Haus & Grund begrüßt, dass er von nun an den Verwalter nicht nur unterstützt, sondern auch überprüft. „Die Lösung, Verwaltungsbeiräte in der Haftung zu beschränken, ist dabei genau der richtige Weg, um das Amt attraktiver zu gestalten und mehr geeignete Kandidaten zu finden”, merkte der Haus & Grund-Präsident an.

Eigentümer müssten sich darauf einstellen, dass sich die Struktur der Verwaltung deutlich ändert. Zukünftig sei die Gemeinschaft selbst der Mittelpunkt der Verwaltung. Diese Strukturänderung erleichtert laut Haus & Grund die Anwendung des Gesetzes und führe in vielen Fällen dazu, dass Ansprüche leichter durchgesetzt werden können. „Zu kritisieren bleibt, dass sich die Große Koalition bei Verteilung der Kosten für bauliche Maßnahmen lediglich auf einen mit Lücken behafteten Kompromiss einigen konnte. Hier muss in naher Zukunft nachgebessert werden”, forderte Warnecke.

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