„Die gesetzliche Krankenversicherung hat bedingt durch die Corona-Maßnahmen und eine kostenintensive Leistungsgesetzgebung im kommenden Jahr einen zusätzlichen Finanzbedarf von über 16 Milliarden Euro“, erklärt Verwaltungsratsvorsitzender Bert Römer. „Das politische Ziel, die Lohnzusatzkosten nicht über 40 Prozent ansteigen zu lassen, ist nur über zusätzliche Finanzzuflüsse in den Gesundheitsfonds in dieser Höhe zu erreichen.“
Weil Maßnahmen zur Pandemieabwehr wie diverse Schutzschirme oder Corona-Massentests unbestreitbar eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind, ist der damit ausgelöste zusätzliche Finanzbedarf nach Römers Worten auch gesamtgesellschaftlich, also aus Steuermitteln zu finanzieren. „Der jetzt offenbarte Plan der Regierung, den Steueranteil am Gesundheitsfonds lediglich um 5 Milliarden Euro aufzustocken, und die Restsumme von 11 Milliarden Euro durch Abschöpfung von Rücklagen der Krankenkassen und die Anhebung von deren Zusatzbeitragssätzen zu finanzieren, ist unsozial. Milliardenschwere gesamtgesellschaftliche Kosten werden dadurch allein den Beitragszahlern der GKV aufgebürdet.“
„Diese Pläne stellen zudem einen weitere Eingriff in die Finanzautonomie der Kassen und die Rechte der ehrenamtlichen Selbstverwaltung dar“, ergänzt Stefan Füll, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender. „Die Finanzplanung und die Entscheidung über den Einsatz von Rücklagen liegt in unserem öffentlich-rechtlichen System in der Verantwortung der Verwaltungsräte der Krankenkassen, nicht bei einem Ministerium“, so Füll. „Wenn dieses grundlegende Prinzip so bedenkenlos preisgegeben wird, bewegen wir uns auf dem Weg in staatlichen Dirigismus im Gesundheitswesen.“
Römer und Füll appellieren an die verantwortlichen politischen Akteure, die soziale und ordnungspolitische Schieflage des aktuellen Vorhabens zur Finanzierung der Corona-Kosten in ihrer Tragweite zu erkennen und rasch zu korrigieren. „Es ist ein Gebot der Fairness gegenüber allen Beitragszahlern der GKV, sie nicht aus finanzpolitischem Kalkül mit Kosten in Milliardenhöhe zu belasten, die aus konjunkturbedingten Mindereinnahmen und pandemiebedingten Mehrausgaben folgen.“
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