Für diese tatsächlich nur kurzfristig ausgeübte Tätigkeit werden leerstehende Gewerbeimmobilien angemietet und die Miete in bar im Voraus bezahlt. Im nächsten Schritt werden dann große Annoncen geschaltet oder entsprechende Flyer den Tageszeitungen beigefügt.
So erschien auch ein großer Flyer in einer heimischen Zeitung mit dem für einen 5-tägigen Gold- und Pelzankauf geworben und Spitzenankaufpreise versprochen wurden.
Daraufhin wurde dieser Betrieb durch die Mitarbeiter der Gewerbeabteilung nach Eingang einer Anzeige der Polizeistreife vor Ort überprüft und festgestellt, dass der getätigte Ankauf von Gold und Pelzmänteln nicht ordnungsgemäß beim Gewerbeamt der Stadt angemeldet war. Der Ankauf wurde daraufhin vor Ort untersagt.
Die Personalien der Personen wurden festgestellt, gegen sie werden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung eingeleitet.
Landrat Manfred Görig warnt daher die Bevölkerung und mahnt zur Vorsicht, denn die Ankäufer seien nicht wirklich an Pelzen interessiert, sondern am Gold. So kaufen sie Pelze nur, wenn die Kunden auch Gold oder Schmuck verkaufen.
Sie besuchen Leute, die einen Pelz abzugeben haben auch zu Hause und lassen sich dort Schmuck und Gold oder andere Edelmetalle zeigen. Hier bestehen erhebliche Überrumpelungsgefahren, insbesondere für ältere Menschen. Es kann dann nämlich nicht davon ausgegangen werden, dass eine ordnungsgemäße Bewertung der Gegenstände durch die dubiosen Ankäufer erfolgt, sondern viel zu niedrige Preise gezahlt werden.
Von daher rät Landrat Görig von Besuchen durch diese Personen zu Hause ab. Auch sollte niemals Gold oder Schmuck zur Ansicht mitgegeben werden.
Sollte man aber doch den Kontakt mit den zweifelhaften Aufkäufern suchen, sollte man auf Bargeld sofort bestehen und sich auch den Ausweis der Männer zeigen lassen, damit sich das Geschäft auch hinterher noch nachvollziehen lässt. Auch sollte man sich eine Ankaufquittung mit dem Namen des Käufers ausstellen lassen.
Die Kreisverwaltung empfiehlt immer mehrere Angebote einzuholen, wenn man alten Schmuck, Silber, Bruch- oder Münzgold verkaufen will.
„Wer die Begriffe „Pelzankauf“ zusammen mit „Gold“ im Internet sucht, stößt immer wieder auf Berichte zu kriminellen Handlungen und Warnungen der Polizei“, erklärt der Landrat.
Auf jeden Fall sollten die Bürger bei solchen Angeboten achtsam sein und wer Zweifel an der Seriosität der Ankäufer hat, kann sich bei der Polizei oder der Gewerbeabteilung des Vogelsbergkreises unter der E-Mail-Adresse gewerbeamt@vogelsbergkreis.de melden.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de