Zwei Schüler, deren Mutter an Asthma Bronchiale erkrankt ist, haben keinen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht und auf Teilnahme am Homeschooling. Die Befreiung eines Schülers, der mit einem Corona-Risikopatienten in einem Haushalt lebt, komme nach Auskunft der ARAG Experten nur dann in Betracht, wenn das zuständige Gesundheitsamt einen Corona-Fall an der betreffenden Schule bestätigt (Verwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 4 B 49/20).

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