Das Sammeln der Quittungen möchte die AOK PLUS ihren 200.000 Versicherten mit einer chronischen Erkrankung und mit voraussichtlich gleichbleibenden Einkünften aber ersparen. Sie bietet ihnen deshalb eine Vorauszahlung in Höhe der persönlichen Belastungsgrenze für das kommende Jahr an. Ab 1. Oktober 2020 können die betroffenen Versicherten diese Vorauszahlung leisten. Sie werden damit bereits zum Jahresanfang 2021 von den Zuzahlungen befreit. Nach Zahlungseingang wird der Befreiungsausweis für das kommende Jahr ausgestellt.
Wer bis Mitte November kein entsprechendes Schreiben von der Gesundheitskasse erhalten hat, aber dennoch an einer Vorauszahlung interessiert ist, kann sich im Internet unter plus.aok.de/Vorauszahlung informieren. Dort steht das entsprechende Formular zum Herunterladen zur Verfügung. Außerdem werden die Voraussetzungen und die Schritte zur Beantragung im Detail erklärt.
Die Zuzahlungen dürfen zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen nicht übersteigen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind und sich therapiegerecht verhalten, liegt die Zuzahlungsgrenze bei einem Prozent der Bruttoeinkünfte.
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
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