Die derzeit von Lobbyverbänden und Arbeitgebern geforderten Ausnahmen für Leiharbeit dürften auf keinen Fall zugelassen werden, so der NGG-Vorsitzende. „Dieselben Firmen, die Osteuropäer illegal einschleusen und ausbeuten, vermitteln sowohl Beschäftigte mit Werkverträgen und haben Zulassungen für Leiharbeit. Die heutigen Razzien zeigen, dass Leiharbeitsfirmen nicht per se die seriöseren Unternehmen sind. Es ist gut und richtig, dass Arbeitsschutzkontrollgesetz mit diesem kranken System Schluss macht und die Beschäftigten direkt bei den Unternehmen der Fleischindustrie eingestellt werden müssen.“
Auch das mit Krokodilstränen vorgetragene Argument, Leiharbeit sei notwendig für Flexibilität in der Saison oder insbesondere für die Verarbeitung, sei falsch. „Produktionsschwankungen, die es im Jahresverlauf gibt, sind eingrenzbar und planbar. Sollte dennoch kurzfristig beispielsweise mehr Grillwurst nachgefragt werden, kann dies durch Arbeitszeitkonten ausgeglichen werden. Regelungen dazu sind in Tarifverträgen möglich“, so der NGG-Vorsitzende.
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