Wie kann während einer Epidemie die Versorgung von Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden? Wie kann die konservativ-technische Versorgung helfen, notwendige Intensivbetten bereitzustellen? Wie kann man der Relevanz der Hilfsmittelversorgung im System der gesetzlichen Krankenkassen auch in Krisen gerecht werden? Und wie finanziert man das alles? Kann die Bürokratie in dem überbordenden Vertragswesen zwischen Versorgern und Krankenkassen effizienter gestaltet werden? All diese Fragen standen heute auf der Agenda.

MdB Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik, Joachim Glotz, stellv. Landesinnungsmeister Baden-Württemberg, und Markus Eberlein, Geschäftsführer der Landesinnung Baden-Württemberg, suchten gemeinsam nach Lösungsansätzen für die nächste Legislaturperiode.

Insbesondere die Intransparenz und unüberschaubare Vielfalt der heutigen Vertragswelt führe zu Fehlentwicklungen in der Versorgung und zu einem bürokratischen Aufwand in den Verwaltungen der Sanitätshäuser und orthopädietechnischen Werkstätten, der teils nur noch schwer zu bewältigen ist. Hier könnte das gesamte GKV-System für alle Seiten besser gestaltet werden; beispielsweise dadurch, dass grundlegende Rahmenbedingungen einheitlich geregelt werden. Zudem sollten Verwaltungsvereinfachungen, die sich während der ersten Zeit der Pandemie als für alle Seiten sinnvoll erwiesen hätten, daraufhin überprüft werden, ob sie nicht dauerhaft etabliert werden könnten.

Auch die Relevanz der Hilfsmittelversorgung als Ganzes sollte für Krisenfälle wie Corona in den Strukturen des GKV-Systems deutlicher hinterlegt sein. Während der Pandemie wurde die Versorgung mit Hilfsmitteln oftmals eher im Einzelhandel und damit bei Drogerien und Tankstellen verortet als im Gesundheitswesen. „Wir sind medizinische Versorger, keine Händler“, machte Reuter ganz deutlich.

Intensiv diskutiert wurde zudem die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, für alle gängigen Versorgungsbereiche des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 127 SGB V Verträge zu schließen. Hierzu zählt insbesondere die Aufnahme und der zeitnahe Abschluss von Vertragsverhandlung mit den entsprechenden Spitzenverbänden. Hieran krankt es zunehmend – nicht nur in Baden-Württemberg.

Über Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.

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