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Die Private Krankenversicherung bietet allen gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 einen erleichterten Zugang an.

Die erleichterten Bedingungen bedeuten für den genannten Personenkreis:

  • Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Behinderung abgelehnt.
  • Es gibt keine Leistungsausschlüsse.
  • Ein eventuell notwendiger individueller Risikozuschlag wird auf 30 Prozent des Beitrags begrenzt.

Auch Angehörige können das Angebot in Anspruch nehmen. Sie profitieren ebenfalls von den erleichterten Bedingungen, sofern sie gemeinsam mit der Beamtin oder dem Beamten in die PKV wechseln, einen Anspruch auf Beihilfe haben und nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Mit der Sonder-Öffnungsaktion haben Beamtinnen und Beamte, die es bisher versäumt haben, sich privat zu versichern, nun noch einmal die Möglichkeit dazu. „Wir setzen damit ein Signal, dass Beamtinnen und Beamte und PKV zusammengehören“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Mit gutem Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“

Die Sonder-Öffnungsaktion läuft parallel zur regulären PKV-Öffnungsaktion für Beamtenanfänger. Diese können sich eben­falls zu den vereinfachten Bedingungen privat versichern. Voraussetzung ist lediglich, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeam­tung stellen. Diese Regelung gilt bereits für Beamte auf Widerruf und besteht unabhängig von der Sonderöffnungsaktion fort.

Weitere Informationen: www.beamte-in-der-pkv.de/oeffnung 

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