Das Bundeskabinett hat nun den Rahmen skizziert, nach dem die zum 1. Januar 2021 in Deutschland kommende CO2-Abgabe auf Brennstoffe ausgestaltet werden soll. Dazu wurden die so genannten „Eckpunkte zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach § 11 Absatz 3 BEHG zur Sicherung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen“ beschlossen.
Die Regierung will Unternehmen in Deutschland davor schützen, dass sie durch gestiegene Kosten nicht mehr konkurrenzfähig sind. Darum sollen 65 bis 95 Prozent der CO2-Abgabe ersetzt werden.
„Die Liste der Branchen, denen die CO2-Abgaben direkt zurückerstattet werden soll, ist zu lang und die Vorgaben zum Klimaschutz sind zu unkonkret“, kritisiert Reuter. „Damit kann der Druck auf die Unternehmen zum Energiesparen und zum Einsatz klimaneutraler Energieträger fast vollständig verloren gehen.“
Anforderungen an Energiemanagement verschärfen
Als Voraussetzung für Kompensationszahlungen fordert das Eckpunktepapier von den Unternehmen lediglich die Vorlage eines „Energiemanagements“. „Die Regierung muss dafür sorgen, dass solche Energiemanagementsysteme in den Unternehmen tatsächlich zu Verbesserungen führen und nicht nur rein formal aufgefasst werden“, so Reuter weiter. Denn die heute bereits weit verbreiteten Systeme erfassen zwar Energieverbräuche und können mögliche Verbesserungen für den Klimaschutz aufzeigen. Ob die Unternehmen diese Verbesserungen umsetzen, bleibt ihnen aber selbst überlassen. „Oft rechnen sich die Maßnahmen nicht kurzfristig oder die personelle Kapazität fehlt, um sie umzusetzen“, erklärt Reuter. Die Bundesregierung müsse es zur Pflicht machen, identifizierte Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen auch umzusetzen – etwa auf Basis eines Standes der fortgeschrittenen Technik oder durch Branchen-Benchmarks. „Die dafür notwendige Hilfestellung und fachliche Kontrolle kann durch externe Gutachter_innen abgedeckt und über die Einkünfte aus der CO2-Abgabe finanziert werden“, fordert Reuter. Damit wäre auch eine sinnvolle Verwendung der Einkünfte aus der CO2-Abgabe im Sinne des Klimaschutzes gewährleistet.
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