"Die Transformation der Stahlindustrie und die Produktion von grünem Stahl sind grundlegend für den Erfolg der Energie- und Mobilitätswende. Damit diese von uns gewollte "grüne Transformation" gelingt, müssen Wettbewerbs- und Klimapolitik zusammenwirken und in Einklang gebracht werden", führt Reinhard Störmer, Vorsitzender des Kuratoriums der Montan-Stiftung, aus. "Unser Gutachten zeigt konkret den Rahmen auf, in dem die Finanzierung des Wandels im Beihilferecht auf EU- und Bundesebene geregelt werden kann. Nun muss die Politik zeitnah die nächsten Schritte zur Umsetzung einleiten", so Störmer weiter.
Das Gutachten sei eine Art Handreichung für die Politik. Gerade deshalb sei es an zahlreiche Entscheidungsträger u.a. der Europäischen Kommission (Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen), des Europäischen Parlaments oder auch an mehrere Bundesminister verschickt worden. Das Gutachten zeige Wege zur rechtssicheren Unterstützung der deutschen und der europäischen Stahlindustrie.
Wie ist der aktuelle Stand?
Hintergrund für das Rechtsgutachten sind die finanziellen Herausforderungen, denen sich die Stahlindustrie in Europa im Zuge des Green Deals der EU und der festgesetzten Klimaziele gegenübersieht. In den vergangenen 15 Jahren haben Dillinger und Saarstahl 700 Millionen Euro in reine Projekte zur Verbesserung von Umwelt- und Klimaschutz investiert. Die Unternehmen bekennen sich ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Doch stehen sie weltweit im Wettbewerb mit Nicht-EU-Herstellern, die diese Investitionen nicht tragen müssen und keinen vergleichbaren Auflagen unterliegen.
Dies steht in starkem Kontrast zur Situation der deutschen und europäischen Stahlproduzenten, die weitgehend auf sich selbst gestellt sind und auf geringe Fördermöglichkeiten und -quoten zurückgreifen können. Darüber hinaus müssen die Unternehmen erst große Summen in Lösungen investieren, um eine mögliche Förderfähigkeit bescheinigt zu bekommen. Dies kostet wertvolle Zeit und hemmt erforderliche Investitionen.
Warum ein Gutachten?
Die Stahlindustrie kann einen gewichtigen Beitrag zur Senkung der Treibhausgas- Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele der EU leisten. Diese Reduzierung schlägt sich allerdings nicht in einem unmittelbaren Wettbewerbsvorteil etwa in Gestalt von qualitativ besseren Produkten oder einem realisierbaren Preisaufschlag für
"grünen Stahl" nieder. Die Stahlindustrie ist daher auf staatliche Unterstützung in Form von Beihilfen angewiesen, um ihr Potential bei der Einsparung von CO2-Emissionen entfalten zu können. Die notwendige staatliche Unterstützung wird allerdings gegenwärtig durch das EU-Beihilferecht blockiert. Die aktuellen Leitlinien für staatlichen Umweltschutz und Energiebeihilfen 2014-2020 (UEBLL) genügen nicht, um einen hinreichenden Anreiz für die notwendige Transformation der Branche zu schaffen.
Aus diesem Grund hat die Montan-Stiftung-Saar ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das Wege aufzeigt, die im Rahmen der Novellierung der Beihilfeleitlinien im Umweltbereich eine wesentliche Unterstützung der deutschen und europäischen Stahlindustrie darstellen können. Damit kann die energieintensive und außenhandelsabhängige Stahlindustrie europarechtskonform von öffentlichen Mitteln und Finanzierungsmöglichkeiten für die Umstellung der Produktionsinfrastruktur profitieren.
Welche Vorschläge bietet das Gutachten?
Das vorliegende Gutachten empfiehlt, die Leitlinien der UEBLL um ein Kapitel zu erweitern, das explizit Beihilfen für die Umstellung auf eine Produktion von grünem Stahl definiert. Besondere Bedeutung kommt hierbei den sogenannten Differenzverträgen (Contracts for Difference) zu. Sie könnten einen Kompensationsmechanismus bilden, in dessen Rahmen sich die Unternehmen im Gegenzug zur Unterstützung verpflichten, eingesparte Kosten in emissionsarme Betriebsmittel wie grünen Wasserstoff sowie in eine neue Produktionsinfrastruktur für CO2-armen oder neutralen Stahl zu investieren.
Im Rahmen eines Maßnahmenbündels soll der vorgeschlagene Rechtsrahmen folgende weitere Elemente abdecken:
– Investitionsbeihilfen als Einzelbeihilfen für die Umrüstung der Produktionsinfrastruktur, z.B. für Elektrolichtbogenöfen,
– eine Beibehaltung der aktuell erfolgenden kostenlosen Zuteilung eines Teils der Emissionszertifikate sowie einer vollständigen Strompreiskompensation,
– eine zusätzliche Flankierung der Maßnahmen durch einen Grenzkostenausgleich zur Vermeidung von Carbon Leakage.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen könnte das Handlungskonzept Stahl der Bundesregierung eine beihilferechtskonforme Umsetzung erfahren. Die hervorgehobenen Ziele des Handlungskonzepts – Chancengleichheit auf dem globalen Markt, Vermeidung von Carbon Leakage und gemeinsame Unterstützung der Transformation des Stahlsektors – könnten mithilfe des vorgestellten Gutachtens der Montan-Stiftung-Saar zielgerichtet und rechtssicher erreicht werden.
Link zum Gutachten:
http://www.montan-stiftung-saar.de/…
Die Montan-Stiftung-Saar ist eine private Industriestiftung. Ihr Zweck ist die Förderung und Stärkung der Stahlindustrie an der Saar. Dazu fördert die Stiftung die Wissenschaft in Forschung und Lehre, unterstützt Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung sowie die Förderung von Projekten des Umweltschutzes.
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