„Von den Notmaßnahmen zum Erhalt der medizinischen Infrastruktur oder den Massentests während der Krise hat die gesamte Gesellschaft, einschließlich der privat Versicherten, profitiert. Umso unfairer ist der Plan, für die Kosten nun exklusiv die Beitragszahler der gesetzlichen Kassen heranzuziehen“, erklärt Verwaltungsratsvorsitzender Bert Römer. Er betont, dass Vorkehrungen zur Pandemieprävention ohnehin Aufgabe des Staates und daher aus Steuermitteln zu finanzieren seien.
Stattdessen würden die aktuellen Pläne vorsehen, den Krankenkassen (unter Umgehung der Selbstverwaltung) von Staats wegen beträchtliche Mittel zu entziehen. Die Folge wäre, dass deren Schwankungsreserven vielfach unter ein kritisches Niveau zu sinken drohen. „Für den Aufschwung brauchen die Betriebe ein verlässliches Umfeld“, betont Stefan Füll, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender. „Dazu gehören stabile Beitragssätze in der GKV.“
„Gegenwärtig wissen wir alle nicht, wann ein Impfstoff auf den Markt kommt, was dieser kosten wird, wie schnell Konjunktur und Beitragseinnahmen anziehen, ob weitere Restriktionen notwendig werden, welche aufgeschobenen medizinischen Eingriffe nachgeholt werden, und vieles mehr“, argumentiert Füll. Es sei kaum abzusehen, wie sich der Finanzbedarf der Kassen im kommenden Jahr entwickeln werde.
„In einer Phase bislang nicht gekannter Unwägbarkeiten brauchen alle Kassen Instrumente zur Abfederung von Kalkulationsrisiken, damit es nicht zu einem für die Wirtschaft schädlichen Auf und Ab der Beitragssätze kommt. Deshalb ist eine ausreichende Schwankungsreserve so wichtig“, mahnen Römer und Füll. Daher sei die Politik gefordert, die geplante Beteiligung der Kassen an der Finanzierung der Corona-Maßnahmen noch einmal kritisch zu überprüfen und deutlich abzumildern.
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