Viele Geschäfte mussten aufgrund der Corona Pandemie schließen. Ausgeschüttete Soforthilfen konnten den entstanden Schaden bei weitem nicht decken. Die Folge: Die Existenz vieler Gewerbetreibenden ist bedroht.

Für Rechtsanwalt Markus Mingers (https://www.mingers.law) ist das ein Unding: „Wir fordern staatliche Entschädigungen für Betriebsschließungen und Einnahmeausfälle in der Corona-pandemie!“

Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (https://www.mingers.law) beabsichtigt jetzt eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Eine Entschädigung ist bis jetzt nur in den §§ 31, 56 Infektionsschutzgesetz vorgesehen, laut dem sich nur Betriebe für solche qualifizieren, die schließen mussten, weil der Betriebsinhaber mit Covid-19 infiziert war. Allerdings mussten die meisten Geschäfte nicht aufgrund einer Ansteckung schließen, sondern anlässlich der vom Staat angeordneten Corona-einschränkenden Maßnahmen. Im Auftrag das Gesundheitssystem zu entlasten, wurden diese Unternehmen enorm finanziell geschädigt.

Finanzieller Ausgleich für Grundrechtseingriffe

„Die Maßnahmen waren eventuell notwendig und gerechtfertigt, allerdings sind sie nur verfassungsgemäß, wenn auch ein finanzieller Ausgleich für die Geschädigten eingeräumt wird.“, urteilt Markus Mingers (https://www.mingers.law).

Juristisch stützt die Kanzlei Mingers. sich darauf, dass das Infektionsschutzgesetz nicht mit dem Art. 12, der Berufsfreiheit, und Art. 14, dem Schutz des Eigentums, des Grundgesetztes vereinbar sei. Die Grundrechtseingriffe durch die Anordnungen von Betriebsschließungen und Tätigkeitsverboten können nur durch eine angemessene Entschädigung gerechtfertigt werden.

Die Kanzlei Mingers. ist der Auffassung, dass das Infektionsschutzgesetz ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung über eine Kompensationsleistung verfassungswidrig ist.

Dahingehend muss eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgenommen werden.

Darüber hinaus plant die Kanzlei Mingers. einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen. Bei Durchsetzung des Antrags muss das BVerfG eine vorläufige Regelung treffen, was ein zeitnahes Ergebnis bedeuten würde. Ein solches Eilverfahren hat Erfolg, wenn das Abwarten des Hauptverfahrens unzumutbar ist oder zu einem schwer wiedergutmachenden Zustand führt.

Die Kanzlei Mingers. ist der Überzeugung, dass eine drohende Insolvenzwelle zweifelsfrei einen solchen unhaltbaren, drohenden Zustand darstellt.

Bis jetzt wurden die meisten Verfassungsbeschwerden in Bezug auf Corona von den Richtern aufgrund von fehlender Rechtswegerschöpfung abgewiesen. Die Kanzlei Mingers. widerspricht dieser Einschätzung und sieht keinen Grund für ein vorheriges fachgerichtliches Urteil.

„Wir beurteilen nicht die getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.“, sagt Markus Mingers (https://www.mingers.law). „Allerdings muss anerkannt werden, dass die gewählten Maßnahmen Unternehmen unverschuldet in tiefe finanzielle Krisen gestürzt haben. Die Verantwortung liegt beim Staat zumindest einen Ausgleich, und damit die Existenzsicherung dieser Betriebe, zu gewährleisten.“

Über die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Markus Mingers ist Inhaber der Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bei dieser handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Darüber hinaus ist die Kanzlei unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, speziell auf Verbraucherdarlehen und den Widerruf von Autokrediten. Auch im Abgasskandal konnte die Kanzlei bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

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