„Ein unglaublicher Rückschlag für Mieterinnen und Mieter“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutige Meldung, dass der Entwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz gestern ohne den vorgesehenen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in die Ressortabstimmung gekommen ist. „Es ist vollkommen unverständlich, dass das Bundesinnenministerium unter dem Druck der Immobilienlobby selbst dieses zarte Pflänzchen zertreten hat, nachdem immerhin im eigenen Referentenentwurf der Umwandlungsvorbehalt vorgesehen war. Dass sogar die dringend benötigten Baugebote gestrichen wurden, setzt dem Ganzen die Krone auf“, kritisiert Siebenkotten.

Die Ausweitung der Baugebote gehörte zu den zentralen Handlungsempfehlungen der Baulandkommission. Die Preise für Bauland und der Bauüberhang, also die Zahl der genehmigten und noch nicht fertiggestellten Wohnungen, erreichten 2020 Rekordwerte. In Deutschland liegt der Bauüberhang derzeit bei 740.400 Wohnungen, Tendenz steigend.

Der von der Immobilienwirtschaft und Teilen der CDU-CSU-Fraktion diffamierte Genehmigungsvorbehalt sollte Mieter und Mieterinnen vor Verdrängung schützen. Jedes Jahr werden tausende Mietwohnungen umgewandelt, allein in Berlin seit 2015 fast 80.000.

Bestehende Mietverhältnisse stehen unter Gentrifizierungsdruck durch (Luxus-) Modernisierungen mit stark ansteigenden Mieten, Veräußerung der bewohnten Wohnung oder Eigenbedarfskündigungen. In den seltensten Fällen führt eine Umwandlung zum Erwerb durch die Mieter und Mieterinnen, da sie die hohen Kaufpreise schlichtweg nicht aufbringen können.

Seit 2010 sind die Preise für Eigentumswohnungen im bundesdeutschen Mittelwert um 93 Prozent gestiegen, in attraktiven Großstädten wie Berlin und München sogar um bis zu 181 Prozent. Nur in diesen angespannten Wohnungsmärkten mit stark steigenden Mieten und Kaufpreisen sollte der Genehmigungsvorbehalt gelten. Dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert werden soll, wurde daher auf dem Wohngipfel 2018 und in einem Grundsatzbeschluss der Großen Koalition 2019 vereinbart.

„Den im Gesetzesentwurf enthalten Vorbehalt jetzt als Verbot und Gefahr für die Eigentumsbildung von Familien zu bezeichnen, führt völlig an der Realität des Wohnungsmarktes vorbei“, so Siebenkotten. Dass die geplante Beschränkung die Eigentumsbildung von Familien gefährden soll, weist der DMB entschieden zurück. Jüngste Zahlen aus Berlin haben gezeigt, dass bei den rund 18.000 zwischen 2015 und 2019 umgewandelten Wohnungen in Milieuschutzgebieten nur 54 Mieter und Mieterinnen von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht haben. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Verkaufspreise der umgewandelten Wohnungen für die bisherigen Mieter nicht finanzierbar waren.

Als Lösungsvorschlag eigenkapitalersetzende Darlehen fördern zu wollen, ist vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Kaufpreise eine gefährliche Entwicklung, die an die amerikanische Immobilienblase erinnert. Die durchschnittlichen Kredithöhen und der Fremdfinanzierungsanteil erreichten zuletzt Rekordwerte, d.h. private Immobilienkäufer müssen sich immer mehr verschulden. Das macht vor dem Hintergrund, dass nur rund zehn Prozent der Mieter über Ersparnisse von 50.000 Euro und mehr verfügen, einen Immobilienerwerb nahezu unmöglich. Dies gilt insbesondere für angespannte Wohnungsmärkte mit hohen Kaufpreisen.

Die für eine solide Immobilienfinanzierung nötigen Eigenkapitalregeln jetzt in Frage zu stellen und letztlich einen noch höheren Fremdfinanzierungsanteil zu fordern, würde viele Immobilienerwerber in die private Schuldenfalle bringen.

„Die Förderung der kreditfinanzierten Eigentumsbildung ist keinesfalls die Lösung für Mieterinnen und Mieter, die ihre Mieten kaum noch zahlen können. Gegenteiliges zu behaupten, ist der pure Hohn! Wir erwarten von Minister Seehofer, dass er zum Referentenentwurf seines Hauses steht, ihn auch gegen seine eigene Fraktion verteidigt und sich nicht in die Büsche schlägt“, so Siebenkotten.

Der Deutsche Mieterbund fordert den Bundestag auf, diese Rochade nicht mitzumachen und dafür Sorge zu tragen, dass die Umwandlungsbeschränkung und die Baugebote nicht aus dem Gesetz gestrichen werden.

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