Livestreaming in Zeiten von Corona: Anzeige bis auf Weiteres ausreichend
Das vereinfachte Verfahren für Livestreams kirchlicher und kultureller Veranstaltungen ist bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) bis auf weiteres möglich: Eine einfache Anzeige bei der Medienaufsicht ist grundsätzlich ausreichend. Diese nicht konkret befristete Verlängerung, auf die sich bundesweit Mehr