Die Adam Opel GmbH steckt mit ihren Dieselfahrzeugen tief im Abgasskandal. Derzeit setzt Opel einen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückruf um. Der Autobauer holt die Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2012 bis 2016 in die Werkstätten zurück. Grund: Mit einem Software-Update soll eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden.

Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hatte am 7. November 2019 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Verpflichtung von Opel bestätigt, dass Diesel-Fahrzeuge umgehend zurückzurufen sind, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten (<a href="https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/PI_OVG/2019_11_07_Opel_Rueckruf.html" data-cke-saved-href="https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/PI_OVG/2019_11_07_Opel_Rueckruf.html“ class=“bbcode_url“>Az. 5 MB 3/19). Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür ihren kostenlosen <a href="https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen" data-cke-saved-href="https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen“ class=“bbcode_url“>Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-<a href="https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesamt-830" data-cke-saved-href="https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesamt-830“ class=“bbcode_url“>Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens deutsche <a href="https://www.vw-schaden.de/aktuelles/ende-der-musterklage-27000-verbraucher-lehnen-vw-vergleich-ab-kanzlei-dr-stoll-sauer" data-cke-saved-href="https://www.vw-schaden.de/aktuelles/ende-der-musterklage-27000-verbraucher-lehnen-vw-vergleich-ab-kanzlei-dr-stoll-sauer“ class=“bbcode_url“>Rechtsgeschichte geschrieben.

KBA-Rückruf gegen Diesel-Modelle von Opel

Seit dem 23. Januar 2020 findet sich der Rückruf des KBA gegen die Opelmodelle auf der Datenbank der Behörde. Betroffen sind die Baujahre 2012 bis 2016 der Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0, Cascada 2.0 und Insignia 2.0 Euro 6. Insgesamt sind von den Fahrzeugen 95.781 weltweit auf den Straßen unterwegs – in Deutschland 8428. Opel muss ein Software-Update aufspielen, um „unzulässige Abschalteinrichtungen im Emissionskontrollsystem“ zu entfernen.

Verbraucher bekommen derzeit Post von Opel und werden aufgefordert, das Update in einer Opel-Werkstatt durchführen zu lassen. Wer sich weigert, erhält vom Straßenverkehrsamt ein Schreiben, in dem die Teilnahme an der Rückrufaktion behördlich angeordnet wird. Wer dieser Anordnung nicht nachkommt, dem droht die sofortige Stilllegung des Fahrzeugs.

Spätestens an diesem Punkt empfehlen wir unbedingt eine anwaltliche Beratung. Das Software-Update ist mit Nachteilen verbunden. Verbraucher berichten Kunden von erheblichen Nachteilen wie höherer Spritverbrauch und nachlassende Leistung. Verbraucher haben letztlich kaum Chancen, sich der Rückrufaktion zu entziehen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich Weiteres klären und der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Welche Möglichkeiten haben Verbraucher im Opel-Abgasskandal?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW und Daimler bewährt. Es spricht nichts dagegen, warum sich der Abgasskandal bei Opel anders entwickeln wird:

  1. Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Der BGH hat in seinem ersten Urteil am 25. Mai 2020 im Fall des Motors EA 189 eine solche Rückabwicklung gebilligt und VW verurteilt. Die Chancen stehen auch im Fall Opel sehr gut, dass Gerichte sich auf das BGH-Urteil beziehen werden.
  2. Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Adam Opel GmbH auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben beispielsweise in Verfahren gegen die VW AG und Daimler AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Neulieferung: Für den Fall, dass das streitgegenständliche Fahrzeug nicht mehr von Opel produziert wird, gibt es eine dritte Option, die die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe im Fall VW erstritten hat: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.

Warum sollten Verbraucher im Abgasskandal von Opel handeln?

Angesichts der anstehenden Fahrverbote in deutschen Innenstädten und den damit verbundenen Wertverlusten von Dieselfahrzeugen rät die Kanzlei betroffenen Opel-Kunden dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Auch das von Opel angebotene Software-Update ist skeptisch zu sehen. Bereits in den Fällen von VW und Daimler berichten Kunden von erheblichen Nachteilen wie höherer Spritverbrauch nach dem Aufspielen des Updates. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich daher der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Zurzeit spricht alles dafür, dass sich der Diesel-Skandal bei Opel in eine ähnliche Richtung wie bei VW und Daimler entwickeln wird. VW ist vom Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Mai 2020 wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt worden. An diesem Urteil werden sich auch Gerichte bei anderen Automarken wie beispielsweise Opel orientieren. Das Oberlandesgericht Naumburg hat bereits die Daimler AG mit Hinweis auf den BGH ebenfalls nach § 826 BGB verurteilt.

Langer Vorlauf im Abgasskandal bei Opel

Der Abgasskandal bei Opel ist mittlerweile auch schon fünf Jahre alt. Hier eine Chronologie des Skandals:

  • Im Zuge des VW-Skandals untersuchte das KBA mit Sitz in Flensburg Ende 2015 mehrere Opel-Modelle und entdeckte dabei vier unzulässige Abschalteinrichtungen. Auf dem Prüfstand hielten die Fahrzeuge die vorgeschriebenen Abgaswerte ein. Im realen Straßenverkehr verpesteten die Diesel jedoch die Umwelt und hielten die Grenzwerte nicht ein.
  • Opel beteuerte jedoch seine Unschuld. Bei einem Treffen mit dem KBA und Vertretern des Bundesverkehrsministeriums am 10. Februar 2016 erklärte der damalige Opel-Chef Karl-Thomas Neumann laut einem Protokoll, das „BR Recherche“ vorliegt: Nach dem Verständnis des Unternehmens habe Opel "keine Zykluserkennung und auch keine unzulässige Abschalteinrichtung" verbaut.
  • Das Unternehmen erklärt sich jedoch zu einem Software-Update bereit – auf freiwilliger Basis. Das beruhigte Behörde und Politik im Diesel-Abgasskandal – vorerst.
  • Im Frühjahr 2018 stieß das KBA auf eine fünfte Abschaltvorrichtung. Daraufhin ordnete es am 18. Oktober 2018 den sofortigen Rückruf von Diesel-Modellen des Unternehmens an. Begründung: Die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen würden schon bei Außentemperaturen unter 17°C in ihrer Wirksamkeit gedrosselt. Dieser Befund deutete auf ein sogenanntes Thermofenster hin. Dabei wird die Abgasreinigung über die Außentemperatur reguliert. In einem bestimmten Temperaturfenster drosselt die Motorensteuerung die Reinigung oder schaltet sie ab. Mit solchen Abschalteinrichtungen werden mehr Stickstoffoxide emittiert als nach EU-Recht zulässig sind. Die schon seit April 2018 laufende freiwillige Rückruf- und Umrüstungsaktion hielt das KBA für nicht ausreichend und ordnete den verpflichtenden Rückruf an.
  • Opel zog gegen den Rückrufbescheid im Eilverfahren vor Gericht und verlor in erster Instanz. Die Beschwerde gegen diese Niederlage wies der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht letztlich zurück. Der Senat ließ in seinem Urteil jedoch offen, ob das KBA zu Recht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeht, oder ob diese notwendig sei, um den Motor vor Beschädigung zu schützen und den sicheren Betrieb der Autos zu gewährleisten. Diesen Sachverhalt zu klären, sei nur mit Hilfe von Sachverständigen und eventueller Vorlage des Falls vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich und müsse in der Hauptverhandlung geklärt werden. Am 30. April 2020 sind in einem VW-Verfahren am EuGH temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung in einem Gutachten für unzulässig erklärt worden.
  • Die Entscheidung im Eilverfahren gegen Opel begründeten die Richter am OVG Schleswig-Holstein damit, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Gesundheit und Umwelt eine größere Bedeutung als der drohende Reputationsschaden der Opel Automobile GmbH habe ( 5 MB 3/19).
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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