Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ein gemeinsames Positionspapier zu grundlegenden Handlungsbedarfen in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung vorgelegt. Ziel des konzeptionellen Vorstoßes der beiden Bundeskörperschaften ist es, Erfahrungen und Erkenntnisse der vergangenen Monate zu nutzen, um die Krisenreaktionsfähigkeit des ambulanten Versorgungssektors in seiner Gesamtheit zu festigen und zielgerichtet weiterzuentwickeln.  

Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender des Vorstandes der KBV: „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bilden seit Beginn der Corona-Pandemie den Schutzwall unseres Gesundheitswesens: 19 von 20 COVID-19-Patienten werden ambulant behandelt. Das frühe Unterbrechen von Infektionsketten im Frühjahr war ein Grund dafür, dass Deutschland bislang so gut durch die Krise gekommen ist. Nun ist es an der Zeit, erste Lehren aus der Pandemie zu ziehen und praktikable Wege für das weitere Handeln aufzuzeigen, um auf ein eventuelles Wiedererstarken der Corona-Krise vorbereitet zu sein. Damit das ambulante Bollwerk auch in solch außergewöhnlichen Situationen stabil bleiben kann, bedarf es eines zukunftsfähigen Fundaments für die Vertragsärzteschaft und Vertragszahnärzteschaft. Das gemeinsame Positionspapier von KBV und KZBV legt Handlungsempfehlungen und konkrete Maßnahmen dar, um den ambulanten Versorgungssektor in seiner Gesamtheit krisenfest weiterentwickeln zu können.“        

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Zahnärzteschaft und Behandlungsteams haben in der Corona-Krise an sprichwörtlich ‚vorderster Front‘ des Infektionsgeschehens verantwortungsbewusst und mit großem Engagement gearbeitet und sowohl die zahnärztliche Versorgung aller Versicherten aufrechterhalten, wie auch die Behandlung von Infizierten und unter Quarantäne stehenden Patientinnen und Patienten in eigens errichteten Schwerpunktpraxen und Behandlungszentren vorbildlich durchgeführt. Jetzt gilt es aus den Erfahrungen der Krise zu lernen und bei wieder steigenden Infektionszahlen standardisierte Vorkehrungen für den Fall einer zweiten Welle und mögliche künftige Pandemiefälle zu treffen. KZBV und KBV leisten mit ihren zentralen Empfehlungen einen wichtigen Beitrag für die Sicherung der ambulanten medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung in Krisensituationen.“

Das gemeinsame Positionspapier zur Pandemie-Bewältigung und Handlungsbedarfen in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung kann auf den Websites von KBV und KZBV abgerufen werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vertritt die politischen Interessen der rund 170.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweises zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Aktuelle Informationen der KBV erhalten Sie auch in unserem wöchentlichen Newsletter PraxisNachrichten unter www.kbv.de/praxisnachrichten sowie über die App KBV2GO! unter www.kbv.de/kbv2go. Beide Angebote sind kostenlos.

Über Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vertritt die Interessen von mehr als 61.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich an der vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligen und eine der größten Facharztgruppen bilden (Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte). Sie ist die Dachorganisation der siebzehn Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie unter anderem mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung der Zahnärzte. Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der GKV für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit. Aktuelle Informationen über zahnärztliche Themen erhalten Sie durch unseren regelmäßigen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin
Georg-Wilhelm-Str. 16
10711 Berlin
Telefon: +49 (30) 89004-0
Telefax: +49 (30) 89004-102
http://www.kzv-berlin.de

Ansprechpartner:
Dr. Roland Stahl
KBV
Telefon: +49 (30) 4005-2201
E-Mail: rstahl@kbv.de
Kai Fortelka
Telefon: +49 (30) 280179-27
E-Mail: presse@kzbv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel