Der CGB und seine für den Einzelhandel zuständige Berufsgewerkschaft DHV lehnen die für den 1. November 2020 in Bremen zusätzlich geplante Sonntagsöffnung ab. Sie appellieren an den Bremer Senat, keine weiteren Ausnahmeregelungen von den allgemeinen Ladenöffnungszeiten zu beschließen.

Der CGB verkennt nicht, dass der Einzelhandel in Bremen wie auch im übrigen Bundesgebiet durch die behördlicherseits angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatte. Er sieht in  Sonntagsöffnungen jedoch kein geeignetes Mittel, um zusätzliche Umsätze zu generieren und Umsatzeinbußen zu kompensieren. Gerade das bremische Ladenschlussgesetz bietet auch ohne Sonntagsöffnungen dem Einzelhandel großzügige Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Ladenöffnungszeiten, von dem dieser jedoch trotz Corona kaum Gebrauch macht. In der Bremer City ist fast kein Geschäft vor 10 Uhr geöffnet und Ladenschluss ist zumeist um 19 oder 20 Uhr, obwohl das Gesetz für Werktage keine Begrenzung der Öffnungszeiten vorschreibt.

Die aktuellen Probleme des Einzelhandels sind nicht auf unzureichende Ladenöffnungszeiten zurückzuführen, sondern auf die anhaltende Kaufzurückhaltung der Bürger, wie Passanten-Frequenzanalysen belegen, wie sie von Unternehmen wie Hystreet u.a. für die Bremer Obernstraße täglich durchgeführt werden. Statt zusätzlicher Sonntagsöffnungen plädiert der CGB daher dafür, die im Juli beschlossene Mehrwertsteuersenkung nicht zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen, sondern um ein weiteres Jahr zu verlängern. Wie das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW) in seinem Kurzbericht vom 24.08.20 bestätigt, hat die Mehrwertsteuersenkung entgegen aller Bedenken zu einer Erhöhung der Konsumnachfrage geführt. Wenn eine hohe Zahl von Bürgern dennoch Skepsis hegt, ob die Geschäfte eine Mehrwertsteuersenkung auch an ihre Kunden weitergeben, so ist dies für den CGB kein Argument gegen die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung, sondern eine Aufforderung an den Einzelhandel, die Bedenken auszuräumen und ihren Kunden klar zu machen, dass niedrige Mehrwertsteuersätze in jedem Fall auch niedrigere Preise bedeuten.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Wie andere Branchen auch, benötigt der Einzelhandel politische und wirtschaftliche Unterstützung zur Überwindung der coronabedingten Umsatzverluste. Eingriffe in Arbeitnehmerschutzrechte, wie dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe, sind für die christlichen Gewerkschaften jedoch keine geeigneten Mittel zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Corona-Folgen. Wir würden es daher bedauern, wenn erst wieder Gerichte bemüht werden müssten, um unzulässige Sonntagsöffnungen zu unterbinden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)
Meeraner Straße 7
12681 Berlin
Telefon: +49 (30) 210217-30
Telefax: +49 (30) 210217-40
http://www.cgb.info

Ansprechpartner:
Peter Rudolph
Telefon: +49 (421) 3233-31
E-Mail: gewerkschaften@t-online.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel