Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg richtet eine kostenfreie Informationsveranstaltung „Schulden aus selbstständiger Arbeit“ in Zusammenarbeit mit der Schuldnerhilfe Köln gGmbH für in die Krise geratene Unternehmen aus. Sie findet in virtueller Form am Donnerstag, 8. Oktober, 14 bis 16 Uhr, statt. „Bundesregierung und Bundesrat haben vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung ausgesetzt. Dadurch sollen antragspflichtige Unternehmen die Gelegenheit erhalten, ein Insolvenzverfahren, insbesondere unter Inanspruchnahme der bereitzustellenden staatlichen Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen, abzuwenden“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Diese Verlängerung über den 30. September 2020 hinaus gilt aber nur für Unternehmen, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Eine Zahlungsunfähigkeit muss zwingend zur Antragspflicht führen. Deshalb sind Unternehmen in Schwierigkeiten gefordert, jetzt ihre Hausaufgaben zu machen.“

Referentin Stefanie Aumüller von der Schuldnerhilfe Köln gGmbH informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten eines Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung. Aktuelle Themen, wie z. B. die Verlängerung der Insolvenzaussetzung werden dabei berücksichtigt. Die Veranstaltung ist sowohl für Soloselbstständige, Kleinunternehmungen und GbR´s geeignet, wie auch für Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Über die Chatfunktion können im Anschluss an den Vortrag anonym Fragen gestellt werden. Eine Anmeldung unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492291, ist erforderlich für die Zusendung der Login-Daten.

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