Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. dürfen die Eindämmungsmaßnahmen zur Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nicht dazu führen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in den betroffenen Regionen die unmittelbar anstehenden Bearbeitungs-, sowie Aussaatarbeiten der Herbstbestellung nicht durchführen können. Die aktuelle Vorgabe, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen in den betroffenen Regionen vor weiteren pflanzenbaulichen Arbeitsgängen von behördlich eingesetzten Personen auf tote oder kranke Wildschweine und Kadaver abgesucht, und anschließend freigegeben werden müssen, ist so umzusetzen, dass alle betroffenen Betriebe ihre anstehenden Arbeiten innerhalb eines Tages ausführen können. Für etwaige Verschiebungen von Erntearbeiten sind den betroffenen Betrieben unbürokratisch und zügig die am 24. September vom Brandenburger Landtag beschlossenen, sowie im Maßnahmenkatalog des Friedlich-Löffler-Institutes vorgesehenen Kompensationszahlung, zu gewähren und auszuzahlen.

Johann Gerdes, der erst kürzlich einen landwirtschaftlichen Betrieb mit 740 ha Fläche im ebenfalls von der ASP betroffenen Landkreis Oder Spree übernommen hat beschreibt die aktuelle Situation so:

„Wir ernten momentan Körnermais und sind mitten in der Herbstbestellung. Die ASP-Pufferzone endet kurz vor unserem Betrieb, entsprechend versuche ich aktuell alle anstehenden Arbeiten, auf Biegen und Brechen durchzuführen und nehme hierbei auch ganz bewusst pflanzenbauliche und wirtschaftliche Nachteile in Kauf. Viele Kolleginnen und Kollegen in meiner Nachbarschaft sind direkt betroffen und können aktuell weder Ernten noch Ackern oder Drillen, da die Behörden offenkundig zu wenige Leute haben um alle Flächen in der gebotenen Schnelligkeit zu begutachten und anschließend freizugeben  – und das obwohl seit Jahren klar ist, dass die Afrikanische Schweinepest irgendwann auch hier ausbrechen wird. Was die Betriebe nun brauchen ist vor allem eine zügige Freigabe ihrer Flächen innerhalb eines Tages.“

Julia Bartal, Sprecherin der AbL in Brandenburg und Bäuerin im ebenfalls betroffenen Landkreis Märkisch-Oderland ergänzt:

„Insbesondere aufgrund der Dürre der vergangenen Jahre brauchen unsere Betriebe jetzt Handlungssicherheit. Erträge müssen gesichert werden. Gerade bei übersichtlichen Flächen die bereits abgeerntet sind und auf denen tote oder lebendige Schweine zügig ausgeschlossen werden können, muss es möglich sein nun die wichtige Winteraussaat umzusetzen – alles andere ist nicht nachvollziehbar. Ackerböden z.T. ohne Bedeckung in den Winter zu schicken ist nicht zuletzt auch unter ökologischen Gesichtspunkten nachteilig. Sollte es den Behörden nicht gelingen zeitnah die Bearbeitung und das Beernten unserer Flächen zu gewährleisten, müssen Kompensationszahlungen die entstandene Verluste ausgleichen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AbL – Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
Bahnhofstraße 31
59065 Hamm/Westf.
Telefon: +49 (2381) 9053170
Telefax: +49 (2381) 492221
http://www.abl-ev.de/

Ansprechpartner:
Johann Gerdes
Landwirt im Landkreis Oder Spree
Telefon: +49 (174) 9096361
E-Mail: johann@cd-email.de
Julia Bartal
Sprecherin der AbL in Brandenburg und Bäuerin im Landkreis Märkisch-Oderland
Telefon: +49 (176) 64273298
E-Mail: bitishkimahak@yahoo.de
Phillip Brändle
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 98440702
Fax: +49 (2381) 492221
E-Mail: braendle@abl-ev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel