Die Tatsache, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen im Entwurf als Abrechnungsstelle auch für solche Leistungen vorgesehen seien, mit denen der Öffentliche Gesundheitsdienst Dritte beauftragt hat, um sich die Kosten dann wiederum vom Bundesamt für soziale Sicherung erstatten zu lassen, werde ebenfalls nicht zur Übersichtlichkeit des Geschehens beitragen. Bei aller grundsätzlichen Zufriedenheit mit der Kostenübernahme durch das Bundesamt bedürfe es trotzdem klarer Zuständigkeiten. „Für alle Beteiligten – für Ärztinnen und Ärzte in der Niederlassung, für die Gesundheitsämter und für die Bürgerinnen und Bürger – braucht es in diesen Zeiten vor allem eines: Klarheit“, stelle Lesinski-Schiedat abschließend fest. Diese bringe die neue Testverordnung nicht.
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