Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Bezahlbarer Wohnraum lässt sich nur dauerhaft sichern, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam ihre Hausaufgaben machen. Dafür sind vor allem genügend bezahlbarer Grund und Boden, ausreichende finanzielle und letztlich mietdämpfende Förderung sowie die Möglichkeit eines kundenorientierten und wettbewerblichen Marktauftritts der Anbieter von Wohnraum notwendig. Diese sozial-ökonomische Ausrichtung der Wohnungspolitik muss langfristig gesichert werden, anstatt in erster Linie neue Regulierungen oder eine neue Rechtsform für Unternehmen zu schaffen.
Die Politik muss sich umfassender dafür einsetzen, dass bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen entsteht. Als erstes Ziel einer sozial orientierten Wohnungspolitik muss deshalb die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen vor allem in den Hotspots gedeckt werden. Angesichts der riesigen zusätzlichen Herausforderungen von Klimaschutz, altersgerechtem Umbau und digitaler Transformation ist hierfür eine sehr starke finanzielle Unterstützung notwendig. Das erkennt auch der Vorschlag der Grünen über eine neue Wohngemeinnützigkeit an.
Insgesamt sollte der Bund deshalb die soziale Wohnraumförderung auf 2,5 Milliarden Euro jährlich erhöhen und die Länder dies kofinanzieren. Ein positives Beispiel ist hier Nordrhein-Westfalen: Dort stehen im laufenden Jahr 1,3 Milliarden Euro Wohnungsbaufördermittel zur Verfügung und damit mehr als in allen anderen Bundesländern zusammen. Insgesamt sind die Länder ihrer Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau allerdings sehr unterschiedlich gerecht geworden. So hat beispielsweise Hamburg im Vergleich zu Berlin vergangenes Jahr rund viermal so viele geförderte Wohnungen im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl gebaut.
Neben einer stärkeren Wohnraumförderung muss auch mehr für eine langfristig gute Bodenvorratspolitik getan werden. Hier gibt es noch zu viele ideologische Vorbehalte. Dazu sollten den Kommunen beispielsweise Wiederkaufsrechte an Grundstücken eingeräumt und für bestimmte Fälle wie die Neugründung von Genossenschaften das Erbbaurecht angepasst werden.
Einige positive Ansätze sind in den Vorschlägen zu einer neuen Wohngemeinnützigkeit enthalten: Den Ankauf von Belegungsbindungen zu fördern, wäre ein schnelles und preiswertes Mittel für mehr sozialen Wohnraum. Außerdem könnten die Länder das Instrument der mittelbaren Belegung verstärkt einsetzen. Und eine Anwendung der einkommensorientierten Bestimmung der Miethöhe in allen Ländern könnte im geförderten Wohnungsbau Fehlbelegungen vorbeugen.
Was aber eindeutig nicht funktioniert, ist ein starres staatliches System mit Preisfestlegungen, die mit dem tatsächlichen Preisgefüge nichts zu tun haben. Das würde die Finanzierung beispielsweise von Klimaschutzmaßnahmen gefährden. Zudem droht gesellschaftliche Spaltung wenn sich eine neue Wohngemeinnützigkeit verengt nur auf die besonders Bedürftigen richtet.
Es gilt also, das vorhandene System der sozialen Wohnungspolitik in Deutschland grundlegend zu stärken, statt ein anderes System zu erfinden beziehungsweise wiederzubeleben. Die genannten guten Ansätze können dabei helfen.“
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