Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger schlägt den Aktionären der TLG Immobilien AG vor, auf der Hauptversammlung am 07.10.2020 eine Sonderprüfung zu beschließen. Der Sonderprüfer soll prüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Aktienerwerb der Aktien an der Aroundtown S.A. im Jahre 2019 ihre rechtlichen Pflichten gemäß Gesetz und Satzung verletzt und der Gesellschaft einen Schaden zugefügt haben.

Im Zeitraum zwischen dem 01.09.2019 und dem 16.10.2019 hat der Vorstand der Ge­sell­schaft mit Billigung des Aufsichtsrats insgesamt ca. 183.500 Aktien des neuen Mehr­heits­aktionärs Aroundtown SA von der Avisco Group in einem Gesamtwert von rund € 1,5 Mio. erworben. Der Preis betrug € 8,30/Aktie und lag weit über dem Börsenkurs. Denn dieser Preis entspricht einer Prämie von 14,18% auf den Durchschnitts-Börsenkurs im Zeitraum zwischen dem 01.09.2019 und dem 16.10.2019 und einer Prämie von immer noch 5,5% gegenüber dem bis dato Allzeit-Hoch der Aktie am 27.03.2019. Die Konditionen des Aktienerwerbs halten aus unserer Sicht einem Drittvergleich nicht stand.

Noch dazu wurde der Erwerb der Aroundtown-Aktien den Aktionären gegenüber in einer Presseerklärung vom 01.09.2019 mit einer (angeblich) strategischen Entscheidung des Managements begründet, wonach die Gesellschaft bei einem potentiellen Zusammenschluss mit der Aroundtown SA als übernehmende Einheit agieren könnte. Elf Tage nach dem letzten Aktienerwerb kommunizierte TLG hingegen, dass sie nunmehr als Zielgesellschaft und die Aroundtown SA als Bieterin bei dem beabsichtigten Firmen­zusammen­schluss auftreten würden.

Es bestehen aus Sicht der SdK Anhaltspunkte dafür, dass der Aktienerwerb zu marktunüblichen Konditionen nur wegen der persönlichen Beziehungen des Vorstands der Gesellschaft zu dem israelischen Geschäftsmann Yakir Gabay bzw. der Avisco Group durchgeführt worden sein könnte.

Der Schaden für die Aktionäre durch den Aktienerwerb wird noch deutlicher, wenn zusätzlich die ne­gative Wertentwicklung der Aroundtown-Aktie seit dem Aktienerwerb be­rücksichtigt wird. Denn seither hat die Aroundtown-Aktie mehr als 48% (!) ihres Wertes verloren. Es liegt daher aus Sicht der SdK auch der Verdacht einer strafrechtlichen Untreue zulasten der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sowie ein Verstoß gegen den Grundsatz der Kapitalerhaltung in der Aktiengesellschaft nahe, dem ein neutraler Sonderprüfer nachgehen soll.

Den kompletten Wortlaut des Beschlussvorschlags können Aktionäre bei der SdK unter info@sdk.og anfordern. Darüber hinaus steht die SdK Ihren betroffenen Mitgliedern bei Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.og oder unter der Telefonnummer 089 / 20208460 zur Verfügung.

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