Ein erster Kälteeinbruch hat manchen Orten schon Schneefall beschert. Höchste Zeit, Winterreifen aufzuziehen! Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS), Deutschlands drittgrößter Automobilclub, informiert darüber, was in puncto Reifen in der kalten Jahreszeit zu beachten ist.

Auch wenn die Uhren 2020 anders zu ticken scheinen: Schon wieder ist es Oktober und damit das erste „O“ in der Faustregel „Von O bis O“. Gemeint ist damit der Zeitraum von Oktober bis Ostern, der die ungefähre Zeitspanne für den Einsatz von Winterreifen vorgibt. Und da es in diesem Jahr schon vereinzelt Ende September zu Schneefall gekommen ist, sollte man ab jetzt verstärkt mit Schnee rechnen und sein Auto dementsprechend bereit machen. „Rechtlich verbindlich ist ‚Von O bis O’ nicht, denn es gibt in Deutschland kein festes Datum für eine Winterreifenpflicht. Jedoch gibt es eine situative Winterreifenpflicht nach § 2 (3a) StVO, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte vorliegen. Damit ist ‚Von O bis O’ in der Regel gut zur Orientierung geeignet, denn Frost im Oktober ist keine Seltenheit“, erläutern die Sicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).

Wann handelt es sich um geeignete Winterreifen?
Winterreifen selbst müssen hinsichtlich Fahr- und Traktionseigenschaften auf winterliche Straßenverhältnisse ausgelegt sein. Man erkennt sie seit dem 1. Januar 2018 am Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Reifenflanke. Winterreifen, die vor diesem Datum produziert wurden, tragen noch das M+S-Symbol (Mud and Snow: Matsch und Schnee) und dürfen bis zum 30. September 2024 als Winterreifen eingesetzt werden. Auch Ganzjahresreifen dürfen rechtlich als Winterreifen genutzt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass sie in ihren Eigenschaften sowohl als Sommer- als auch Winterreifen ausgelegt sind und damit nie so leistungsfähig wie reine Winterreifen sind.

Wann werden neue Reifen benötigt?
Für alle Winterreifen ist nach § 36 StVZO eine Mindestprofiltiefe im Hauptprofil von 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Den Sicherheitsexperten des KS ist das jedoch zu wenig: „Für winterliche Verhältnisse raten wir unbedingt zu Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern“. Getauscht werden sollten die Reifen auch, wenn die Verschleißindikatoren (Tread Wear Indicators) mit dem Profil bündig sind, oder nach spätestens acht Jahren, da die Gummimischung zunehmend an Elastizität verliert. „Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wie es um Ihre Reifen bestellt ist: Die Mitarbeiter in der Werkstatt, in der Sie den Reifenwechsel vornehmen lassen, wissen genau, wann es Zeit für neue Reifen ist, damit Sie auch bei Schnee und Glätte sicher unterwegs sind“, resümiert der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).

 

Über den KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit rund 650.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik. Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen -, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 115 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

Mehr Infos: www.ks-auxilia.de/automobilclub

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