Das Problem der Verbreitung von irreführenden Informationen im Internet hat sich wegen der ständig wachsenden Zahl an digitalen Verbreitungswegen merklich zugespitzt. Eine Entwicklung, die der Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) in seiner letzten Sitzung mit Blick auf das kürzlich von den Medienanstalten vorgestellte Gutachten „Typen von Desinformation und Misinformation“ diskutierte. Der Medienrat sprach sich für weitere gesetzliche Vorgaben im Vorgehen gegen Falschinformation aus, deren Einhaltung durch die staatsferne Medienaufsicht kontrolliert werden müsse.

Selbstregulierung der Plattformen ungenügend

Der Vorsitzende des Medienrates, Dr. Wolfgang Epp, verlangte im Kampf gegen Falschinformationen, geltendes Recht konsequent durchzusetzen und Regulierungslücken zu schließen: „Zur effektiven Eindämmung von Desinformationen im Internet sollten weitere gesetzliche Maßnahmen gemeinsam auf nationaler und auf europäischer Ebene ergriffen werden, welche an die Regelungen des Medienstaatsvertrages anknüpfen. Eine Selbstregulierung der Plattformen kann hierbei zunächst nützlich sein, es muss jedoch durch die staatsferne Medienaufsicht kontrolliert werden können, ob die Anbieter neue Regelungen auch einhalten.“

Meinungsfreiheit bewahren

Laut dem Gutachten der Medienanstalten darf die Anwendung von Instrumenten gegen Desinformation weder staatlichen noch privaten Institutionen die Macht darüber erteilen, den politischen und gesellschaftlichen Diskurs in ihrem Sinne zu steuern. Dennoch hat der Staat die Pflicht, den Meinungsbildungsprozess vor gezielter Falschinformation zu schützen. „Das Vorgehen gegen Desinformationen muss deshalb stets nach klar definierten und transparenten gesetzlichen Rahmenbedingungen ablaufen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht eingeschränkt und das gesellschaftliche Meinungsspektrum unverzerrt dargestellt wird“, so LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig.

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