Die Möglichkeit, Außengastronomie in der kalten Jahreszeit zu betreiben, ist für die Betriebe überlebenswichtig, da das Platzangebot im Innenbereich durch die Abstandsregeln deutlich reduziert ist und sich viele Gäste derzeit an der frischen Luft wohler fühlen. Das Ansteckungsrisiko ist im Außenbereich zudem erheblich niedriger als in geschlossenen Räumen. Für die gesamte Wirtschaft ist es wichtig, Corona-Infizierungen möglichst zu vermeiden. Der Schutz der Gäste und die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben haben für die Gastronomiebetriebe selbstverständlich höchste Priorität.
Die Städte Frankfurt und Darmstadt haben es bereits vorgemacht und ein wichtiges Signal zur Unterstützung und Existenzsicherung der Gastronomie gesendet: In beiden Städten ist das Betreiben von Gastronomieflächen im Außenbereich unbürokratisch und ohne zusätzliche Kosten über den Winter möglich.
Kommunen können Gastronomiebetriebe unterstützen, indem sie Außengastronomieflächen automatisch verlängern und temporär auf Gebühren verzichten, geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen kalte Witterung dulden und Beheizungsvorrichtungen erlauben. Die temporären Lockerungen der geltenden baurechtlichen Regelungen zum Betrieb der Außengastronomie tragen dazu bei, Existenzen und Arbeitsplätze zu sichern.
Das Positionspapier „Außengastronomie einfach ermöglichen – Empfehlungen an die hessischen Kommunen zur Existenzsicherung ihrer Gastronomiebetriebe im Winter 2020/2021“ zeigt Handlungsempfehlungen für Kommunen auf, wie Gastronomiebetriebe unbürokratisch unterstützt werden können.
Es ist auf der Website des DEHOGA Hessen e.V. www.dehoga-hessen.de/… abrufbar.
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