Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: „Beim Schutz vor Radon sind wir in Deutschland in den letzten Jahren gut vorangekommen und stehen vor dem nächsten wichtigen Schritt. Mit der Ausweisung von Radonvorsorgegebieten durch die Länder können gezielt solche Regionen in den Blick genommen werden, in denen Überschreitungen des Referenzwerts für Radon verstärkt zu erwarten sind und in denen ein größerer Handlungsbedarf besteht. Damit wird auch das öffentliche Bewusstsein geschärft, das für den Radonschutz mindestens so wichtig ist wie die weiteren Maßnahmen von Bund und Ländern.“
BfS-Präsidentin Inge Paulini: „Die gesundheitsschädigende Wirkung von Radon ist wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen. Trotzdem wird das von Radon ausgehende Risiko oft unterschätzt. Die Ausweisung von Radonvorsorgegebieten ist damit ein wichtiger, aber nicht der einzige Baustein für einen besseren Schutz vor Radon: Um sich und seine Familie vor Radon zu schützen, kann jeder selbst aktiv werden – auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete. Deswegen ermutige ich alle, sich mit dem Thema Radon auseinanderzusetzen.“
Das radioaktive Edelgas Radon entsteht vor allem beim Zerfall von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen im Erdboden. Von dort gelangt es in die Luft und kann eingeatmet werden. In der Außenluft verdünnt sich Radon schnell und stellt dort normalerweise kein Problem dar. In der Innenraumluft von Gebäuden kann es sich jedoch anreichern. Wird Radon über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet, erhöht sich das Risiko für Lungenkrebs.
In Deutschland ist Radon abhängig von der regionalen Geologie sehr unterschiedlich verteilt. Daher regelt das Strahlenschutzgesetz, dass die Länder bis zum Jahresende Radonvorsorgegebiete ausweisen, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts für Radon verstärkt zu erwarten sind. Das bedeutet nicht, dass in Radonvorsorgegebieten in jedem Gebäude der Referenzwert überschritten wird. Und auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten können Überschreitungen des Referenzwerts auftreten. In einem Radonvorsorgegebiet ist jedoch die Wahrscheinlichkeit höher als im restlichen Bundesgebiet, dass es zu Überschreitungen des Referenzwerts kommt. Ob ein bestimmtes Gebäude von Referenzwertüberschreitungen betroffen ist, kann nur durch eine Messung festgestellt werden. Radonmessungen sind einfach und kostengünstig durchführbar.
Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Radon durch umfangreiche Informationsangebote und durch die Umsetzung des vom BMU im Jahr 2019 veröffentlichten Radonmaßnahmenplans zusammen mit den Ländern. Der Radonmaßnahmenplan beinhaltet beispielsweise Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Schutzes vor Radon im Bereich von Neu- und Bestandsbauten, der Forschung zu Radon und der weiteren Verbesserung der Informationsangebote von Bund und Ländern. Zuletzt hat das BMU im Rahmen der Umsetzung des Radonmaßnahmenplans eine kompakte Broschüre erarbeitet, welche alle wesentlichen Informationen zum Schutz vor Radon enthält und Hinweise auf weiterführenden Informationen bietet.
Weitere Informationen:
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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfall-schutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.
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