Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat Anfang Oktober ihren Spezialeinsatz zur Laubbeseitigung auf Berlins Straßen gestartet. Dafür stehen rund 2.200 Be­schäftigte und 550 Fahr­zeuge zur Verfügung. Pro Herbstsaison sammelt die BSR durchschnittlich 37.000 Tonnen Laub ein – das entspricht dem Gewicht von etwa 6.200 afrikanischen Elefanten. Die BSR kümmert sich um die Laub­entfernung im öffentlichen Straßenland. Für das Laub von Privatgrund­stücken bietet sie BSR-Laubsäcke sowie Laub- und Gartentonnen an. Wer Gartenlaub einfach auf die Straße kehrt, begeht eine Ordnungs­widrigkeit und riskiert eine Geldbuße.

Beim BSR-Laubeinsatz sind die Reinigungskräfte in Gruppen­kom­plexen unter­wegs. Die Fahrzeug­technik besteht vor allem aus Kehr­ma­schi­nen sowie Kehrichtsammel- und Ladekranfahrzeugen. Außerdem kommen etwa 100 Laubsauger sowie hunderte Besen, Rechen und Laubbläser zum Einsatz – wobei die Zahl der elektrisch betriebenen Laubbläser stetig wächst. Die BSR-Beschäftigten kehren das Laub von Geh- und Radwegen sowie aus Park­buchten in Richtung Fahr­bahn, wo Kehr­maschinen es direkt aufnehmen. Größere Laubmengen werden zu Haufen zusam­mengeschoben und gesondert ab­trans­­por­tiert. Das eingesammelte Laub wird in Großkompostieranlagen gebracht. Dort entsteht daraus frische Komposterde.

Für die Laub­beseitigung auf den meisten Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen ist die BSR zuständig. Das bedeutet: Auf Straßen, die auch sonst von der BSR gesäubert werden, kümmern sich BSR-Beschäftigte um das Laub. Auf Straßen, deren normale Reinigung den Anliegern obliegt, müssen diese selbst das Laub entfernen. In Parks und sonstigen Grün­anlagen sind in der Regel die Bezirks­ämter für das Laubsammeln verantwortlich. Eine Ausnahme bilden solche Parks, die von der BSR im Rah­men des Pilotprojekts Parkreinigung gesäubert werden.

Laub aus dem eigenen Garten kann auf dem Privatgrundstück kom­postiert oder in kleinen Mengen auch über die Biotonne entsorgt werden. Eine weitere Entsorgungs­möglichkeit bieten BSR-Laubsäcke: Diese sind für vier Euro auf den Recycling­höfen erhältlich. Gefüllte BSR-Säcke dürfen an den Straßenrand gestellt werden – der Abholservice ist im Kaufpreis inbegriffen. Verboten ist es jedoch, Gartenlaub vom eigenen Grundstück einfach auf die Straße zu kehren. Das stellt eine Ordnungs­widrigkeit dar, die mit entsprechender Geldbuße geahndet wird.

Besonders praktisch ist die Laubentsorgung mit der Laub- und Gartentonne der BSR: Diese 660-Liter-Tonne für Laub sowie Baum-, Strauch- und Rasenschnitt kann über das Kundenportal bestellt werden. Sie ist für die Frühjahrsmonate (März bis Mai) oder die Herbstmonate (September bis November) buchbar – oder auch für einen Gesamtzeitraum von März bis November. Die Laub- und Gartentonne wird alle 14 Tage geleert.

Die BSR führt ihre Laubbeseitigungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenland grundsätzlich mehrmals pro Herbstsaison durch, weil naturgemäß immer wieder neues Laub nach­fällt.  Währenddessen läuft die normale Straßen­reinigung in angepasster Form weiter. Falls es jedoch zu einem größeren Kälteeinbruch kom­mt, hat der Winterdienst stets Vorrang: Die Entfernung des Straßenlaubs müsste dann warten, bis sich die Wetterverhältnisse wieder entspannt haben.

Mehr Infos zum Thema Laubbeseitigung:
https://www.bsr.de/laub-20373.php

Mehr Infos zu BSR-Laubsäcken sowie zur Laub- und Gartentonne:
https://www.bsr.de/gartenabfaelle-23508.php

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