Unter den mehr als 10,1 Millionen AOK-versicherten Beschäftigten, die zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 durchgängig versichert waren, fehlten im Beobachtungszeitraum vom 1. März bis 21. April mehr als 27.300 AOK-Mitglieder wegen einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion (ICD-10 GM: U07.1) im Betrieb. Dies entspricht 270 Covid-19-Erkrankten je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte. Beobachtet man ausgehend von der Krankschreibung das AU-Geschehen in den nachfolgenden zehn Wochen, lag der Krankenstand für diese Gruppe bei 3,5 Prozent. In der Gruppe der AOK-Mitglieder ohne Covid-19-Erkrankung war dagegen im Vergleichszeitraum ein Krankenstand von nur 2,6 Prozent zu verzeichnen. Für einen fairen Vergleich zwischen Beschäftigten mit und ohne Covid-19-Erkrankung wurden Alters- und Geschlechtsunterschiede zwischen den jeweiligen Vergleichsgruppen in der gesamten Analyse rechnerisch ausgeglichen.
Fast jeder siebte Erwerbstätige mit Covid-19 musste ins Krankenhaus
Bei fast jedem siebten AOK-versicherten Beschäftigten, der vom Arzt wegen einer Covid-19-Erkrankung als arbeitsunfähig erklärt wurde, machte ein besonders schwerer Verlauf der SARS-CoV-2-Infektion einen Krankenhausaufenthalt notwendig (13,6 Prozent). In den jeweils auf die stationäre Behandlung folgenden zehn Wochen waren diese Beschäftigten an 6,1 Prozent der Tage arbeitsunfähig. Bei der alters- und geschlechtsbereinigten Vergleichsgruppe ohne Covid-19-Erkrankung lag der Krankenstand nur bei 2,8 Prozent. Auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unterscheidet sich zwischen den beiden Gruppen deutlich: Innerhalb von zehn Wochen fehlten die von Covid-19 betroffenen Mitarbeiter nach der Krankenhausentlassung im Durchschnitt 13,5 Tage pro Fall, die nach Alter und Geschlecht vergleichbare Gruppe dagegen nur 9,4 Tage.
Obwohl die Erwerbstätigen, die im Krankenhaus wegen Covid-19 behandelt werden mussten, mit einem Durchschnittsalter von 47 Jahren vergleichsweise jung waren, war die Sterberate hoch: 3,3 Prozent der Erwerbstätigen, die wegen einer besonders schweren Covid-19-Erkrankung stationär behandelt werden mussten, verstarben während des Krankenhausaufenthalts oder im Nachbeobachtungszeitraum. In der Vergleichsgruppe, die zwar die gleiche Alters- und Geschlechtsstruktur aufweist, aber nicht von einer SARS-CoV-2 Infektion betroffen war, verstarben lediglich 0,08 Prozent. „Dies wirft ein Schlaglicht auf das hohe Risiko der Covid-19-Erkrankung, von der bisher nur vergleichsweise wenige Beschäftigte betroffen waren“, so Helmut Schröder aus der WIdO-Geschäftsführung.
Fehlzeiten nach Klinikaufenthalt vor allem wegen Atemwegserkrankungen
Ursächlich für die Fehlzeiten bei den Erwerbstätigen, die zuvor wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt wurden, waren vor allem Infektions- und Atemwegserkrankungen, psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Stoffwechsel-Erkrankungen: Aufgrund von Infektionen oder Atemwegserkrankungen, die vermutlich im Covid-19-Zusammenhang stehen, fehlten diese Beschäftigten in den ersten zehn Wochen nach dem stationären Aufenthalt gut siebenmal so lange wie die Vergleichsgruppe ohne SARS-CoV-2-Infektion, aufgrund von psychischen, Herz-Kreislauf- oder Stoffwechsel-Erkrankungen etwa dreimal so lange. Unter den Atemwegserkrankungen sticht dabei auf Ebene der Einzeldiagnosen nicht überraschend vor allem die Lungenentzündung („Pneumonie“, ICD-GM: J18) hervor: Im Vergleich zu den Erwerbstätigen, die nicht von Covid-19 betroffen waren, führte sie bei den Beschäftigten mit SARS-CoV-2-Infektion zu 130-mal so vielen Arbeitsunfähigkeitstagen.
Bei den psychischen Erkrankungen kam es aufgrund der Diagnose „Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen“ (ICD-GM: F43) zu gut dreimal so vielen Arbeitsunfähigkeitstagen. Zusätzlich fallen die Einzeldiagnosen „Unwohlsein und Ermüdung“ (ICD-GM: R53) sowie „Störungen der Atmung“ (ICD-GM: R06) durch 12- bzw. 17-mal so hohe Fehlzeiten im Vergleich zu den Beschäftigten ohne Covid-19-Erkrankung auf. „Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Ursachen der krankheitsbedingten Fehltage, die nach einem stationären Aufenthalt wegen einer Covid-19-Infektion auftreten, vor allem in Beschwerden der Atmungsorgane zu suchen sind, aber auch psychische Probleme eine Rolle spielen“, sagt Helmut Schröder.
Weiterführende Informationen finden Sie auf www.wido.de
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 34646-0
Telefax: +49 (30) 34646-2502
http://www.aok-bv.de
Referent Kommunikation
Telefon: +49 (30) 34646-2467
E-Mail: peter.willenborg@bv.aok.de